Alzheimer-Demenz: Fachgesellschaft empfiehlt weitere Forschung zu Beta-Amyloid-Antikörpern

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnt davor, den Ansatz, Beta-Amyloid-Antikörper gegen Alzheimer einzusetzen, grundsätzlich als Forschungssackgasse abzutun. „Randomisierte Studien zu den bereits zugelassenen Amyloid-Antikörpern hatten einen Effekt gezeigt – wenn auch nicht den erhofften Durchbruch gegen Alzheimer“, hieß es aus der Fachgesellschaft.
Die DGN ordnet in ihrer Stellungnahme einen aktuellen Cochrane-Review ein, demzufolge die Beta-Amyloid-Antikörper keinen bedeutsamen klinischen Effekt haben (2026; DOI: 10.1002/14651858.CD016297).
Der Cochrane-Review bewertet den klinischen Nutzen und die Risiken der gegen Amyloid-Beta gerichteten monoklonalen Antikörper Aducanumab, Bapineuzumab, Crenezumab, Donanemab, Gantenerumab, Lecanemab, Ponezumab, Remternetug und Solanezumab bei Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung oder leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit. In die Analyse einbezogen wurden randomisierte kontrollierte Studien, die über mindestens zwölf Monate bei leichter kognitiver Beeinträchtigung oder beginnender Demenz infolge einer Alzheimer-Erkrankung monoklonale Antikörper gegen Amyloid-Beta mit Placebo oder keiner Behandlung verglichen.
Untersucht wurde die Wirkung der Antikörper auf die kognitive Funktion, den Schweregrad der Demenz und die funktionellen Fähigkeiten. Bezüglich Nebenwirkungen wurden Gewebsveränderungen im Gehirn-MRT (Amyloid related imaging abnormalities, ARIA), die im Einzelfall auch symptomatisch werden und zu gefährlichen Hirnblutungen führen können, sowie die Mortalität ausgewertet.
Insgesamt hat das Cochrane-Team 17 Studien mit 20.342 Teilnehmenden zwischen 70 und 74 Jahren in die Metaanalyse einbezogen. Darunter waren auch die beiden Zulassungsstudien zu Lecanemab und Donanemab. „Die übrigen Antikörper betrafen Substanzen, die bereits in der klinischen Prüfung gescheitert waren. Zum Teil handelt es sich dabei um sogenannte Antikörper der ersten Generation, die bereits vor über zehn Jahren entwickelt, geprüft und verworfen worden waren“, erläutert der Alzheimer-Experte Özgür Onur von der Uniklinik Köln.
Laut der DGN musste die Metaanalyse unter dem Strich negativ ausfallen, weil sie sehr unterschiedliche monoklonale Antikörper einbezogen hat: Es zeigte sich in der Gesamtschau eine etwas geringere Verschlechterung der kognitiven Funktion in den ersten 24 Monaten, danach wurde kein Unterschied zur Placebogruppe festgestellt. In Bezug auf den Schweregrad der Demenz ergab sich zu keinem Zeitpunkt ein relevanter Effekt.
Onur warnt davor, das Therapieprinzip vorzeitig völlig zu verwerfen. „Wenn beispielsweise die Autoindustrie bei der Nutzen-Risiko-Analyse eines E-Motors alle Daten von verworfenen Entwicklungsschritten mit auswerten würde, gäbe es bis heute kein E-Auto auf dem Markt“, sagte er und verwies darauf, dass die randomisierten Studien zu Lecanemab und Donanemab, die in diese Metaanalyse eingeschlossen wurden, für sich genommen positive klinische Effekte gezeigt hatten – nämlich eine Progressionsverlangsamung um fast 30 Prozent, was letztlich zur Zulassung dieser beiden Substanzen geführt habe.
„Wir brauchen nun Real-World-Daten, um zu sehen, welche Patientengruppen besonders von den zugelassenen Antikörpern profitieren, um die Therapie gezielt individualisieren zu können“, sagte der DGN-Generalsekretär Peter Berlit.
In Deutschland sind zwei neue Alzheimer-Wirkstoffe für bestimmte Patientengruppen mit Alzheimer-Demenz im Frühstadium oder leichter kognitiver Störung zugelassen – Lecanemab und Donanemab. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bescheinigte beiden kürzlich, keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie zu haben. Diese nachteilige Bewertung war bei Fachverbänden in Deutschland auf Unverständnis gestoßen, so bei der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft und dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE).
Die beiden Arzneimittel können weiter verordnet werden. Die Bewertung dient allerdings als Basis für die Preisverhandlungen für das Medikament zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen Hersteller.
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