Amalgam-Verbot: GKV-Spitzenverband und Zahnärzte füllen Lücke

Berlin – Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich im Bewertungsausschuss auf moderne amalgamfreie Zahnfüllungen geeinigt. Hintergrund ist eine Änderung an der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852).
Demnach darf ab kommendem Jahr Dentalamalgam in der Europäischen Union (EU) nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden – es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
„Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Deshalb hätten sich der GKV-Spitzenverband und die KZBV nun auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt. „Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen“, so Stoff-Ahnis.
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist.
„Mit der erreichten Neuregelung ist als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen“, sagte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges.
Dabei handelt es sich einerseits um Füllmaterialien, die selbstklebende Komponenten enthalten (selbstadhäsiven Materialien) und andererseits um Materialien, die in dickeren Schichten aufgetragen und in einem Schritt gehärtet werden können (Bulkfill-Komposite).
„Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden, ohne Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen fahrlässig geschaffen worden wäre“, betonte Hendges.
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