EU-Kommission will Amalgamfüllungen verbieten

Berlin – Ab 2025 soll Amalgam mit wenigen Ausnahmen in der zahnärztlichen Behandlung verboten sein. Das plant die EU-Kommission mit einer Überarbeitung der sogenannten Quecksilberverordnung. Sie soll auch das Aus für quecksilberhaltige Glühbirnen und Lampen bringen.
40 Tonnen Quecksilber würden in der EU jährlich allein für Zahnamalgam verbraucht, erklärte die EU-Kommission am vergangenen Freitag. Das sei nach wie vor ein erhebliches Problem, denn wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelange es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung könne Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen.
„Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen“, erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
Den geplanten neuen Regelungen zufolge soll neben dem Verbot von Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 auch dessen Herstellung und Ausfuhr verboten sein. Zwischen 2026 und 2028 sollen dann nacheinander sechs verschiedene quecksilberhaltige Lampentypen verboten werden.
Für Kinder unter 15 Jahren, Stillende und Schwangere ist die Verwendung von Amalgam bereits seit 2018 verboten.
Die Kommission übermittelt den delegierten Rechtsakt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung. Sie müssen die überarbeitete Quecksilberverordnung muss nun im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen.
„Das ist ein Meilenstein. Endlich bekommen wir eine Regelung für Amalgam, die größte noch verbleibende Verwendung von Quecksilber in Europa und eine ernsthafte Bedrohung für Gesundheit und Umwelt“, sagt Florian Schulze, Vorsitzender des European Networks for Environmental Medicine und der IG Umwelt-Zahnmedizin.
Gemeinsam mit mehr als 50 anderen Nichtregierungsorganisationen hatten sie 2021 die sogenannte Bonner Amalgamerklärung veröffentlicht, in der der generelle Ausstieg aus der Verwendung von Amalgamfüllungen bis 2025 und die Anpassung der Erstattungen der Krankenkassen auf alternative Füllungsmaterialien gefordert wurde.
„Wir erwarten auch von der Bundesregierung, den Vorschlag im Europäischen Rat zu unterstützen“, erklärte Schulze nun.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: