Ambulante Pflege: Patientenleitlinie informiert über Anforderung in der Pandemie

Duisburg – Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) hat eine laienverständliche Version ihrer S1-Leitlinie „Häusliche Versorgung, soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedarf im Kontext ambulanter Pflege unter den Bedingungen der COVID19-Pandemie – Living Guideline“ vorgestellt.
Die Nutzerversion der Leitlinie informiert pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen darüber, was sie von ambulanten Pflegediensten beim Umgang mit der COVID-19-Pandemie erwarten können. In tabellarischer Form greift die Leitlinie wichtige Fragen im Umgang mit COVID-19 auf.
So sollten etwa alle Besucher und die Mitarbeiter des Pflegedienstes immer FFP2-Masken tragen. Das gelte auch für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, wenn die 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Jede Person, die die Wohnung betritt, sollte sich die Hände waschen.
„Bitte lüften Sie nach Möglichkeit vor dem Besuch des Pflegedienstes Ihr Zimmer. Auf jeden Fall ist auf regelmäßiges Lüften durch den Pflegedienst oder Besucher zu achten, wenn Sie nicht alleine sind“, heißt es zum Beispiel unter dem Punkt „Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion anwenden“.
„Es ist uns ein Anliegen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken“, erklärte Thomas Fischer. Klar verständliche Informationen über professionelle pflegerische Leistungen seien dafür eine wichtige Grundlage.
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