Pflegeschutzbund für bundesweite Regelung für Heimbesuche

Bonn – Der Pflegeschutzbund BIVA spricht sich für bundesweit einheitliche Vorgaben für die Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen aus, deren Bewohner geimpft sind. Nur fünf Länder berücksichtigten die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen bei der Regulierung der Besuchsvorschriften, erklärte der BIVA heute in Bonn.
Lediglich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein wiesen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen auf. „Eine bundeseinheitliche Regelung muss endlich diese Mängel beseitigen“, sagte Vorsitzender Manfred Stegger.
Es gehe nicht um Impfprivilegien, sondern um die Rücknahme von Einschränkungen, die weit über die der anderen Bürger hinausgehen.
Elf Landesregierungen entziehen sich laut Stegger weitgehend ihrer Verantwortung, denn die Abwägung von Gesundheitsschutz und Wahrung der Grundrechte ist nicht primäre Aufgabe der Heimbetreiber. Das möge in einigen Fällen zu guten Lösungen führen, doch viele Einrichtungen seien damit überfordert.
„Sie schießen aus Unsicherheit über das Ziel hinaus und schränken die Bewohnerrechte willkürlich ein, ganz gleich ob die Impfquote fast 100 Prozent beträgt“, hieß es.
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