Ambulante Versorgung: GBA veröffentlicht Berichte zu den Qualitätsprüfungen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschusses (GBA) hat die Berichte zu Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung für das vergangene Jahr veröffentlicht. Gezeigt werden die Ergebnisse der Stichprobenprüfungen zu bildgebenden Verfahren, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt worden sind.
Bei der konventionellen Röntgendiagnostik wurden demnach 588 zufallsbezogene Routineprüfungen durchgeführt. 97,1 Prozent davon hätten gute bis sehr gute Ergebnisse gezeigt, schreibt der GBA. In nur zehn Fällen sei es zu erheblichen und in sieben Fällen zu schweren Beanstandungen gekommen.
Bei 16 anlassbezogenen Stichprobenprüfungen in der Radiologie kam es den Angaben zufolge in einem Fall zu einer schwerwiegenden Beanstandung. Die wichtigsten Gründe für Beanstandungen waren inadäquate Einblendungen oder ein unvollständiger Befundbericht.
In der Arthroskopie wurden 48 Routineprüfungen durchgeführt, zu 47 liegen Ergebnisse vor. Hier gab es bei 87,2 Prozent gute bis sehr gute Ergebnisse. In fünf Fällen gab es schwerwiegende und in einem Fall erhebliche Beanstandungen. Gründe seien vor allem nicht nachvollziehbare Entscheidungen in der schriftlichen Dokumentation und das Nichtvorliegen eines postoperativen/präoperativen Befundes gewesen, heißt es.
Bei 94 anlassbezogenen Stichprobenprüfungen in der Arthroskopie – 80 davon wegen Erstgenehmigung – kam es in zehn Fällen zu erheblichen und in elf Fällen zu schwerwiegenden Beanstandungen.
Wegen zuvor guter Ergebnisse sind die Stichprobenprüfungen bei der Computertomographie dauerhaft aufgehoben und bei der Kernspintomographie seit Anfang 2025 für zunächst fünf Jahre ausgesetzt. Der Bericht zeigt nur die im Jahr 2024 noch begonnenen und im Berichtsjahr 2025 noch abgeschlossenen Prüfungen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen reagieren bei festgestellten Mängeln vorrangig über schriftliche Hinweise, Beratung und zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen. In Einzelfällen kam es zu Vergütungsrückforderungen und Genehmigungswiderrufen.
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