Ärzteschaft

Ambulantem Bereich wird weiterhin hohe Qualität bescheinigt

  • Freitag, 20. März 2026
Ultraschall
/picture alliance, Westend61 , Manfred Weis

Berlin – Reformdruck, demografischer Wandel, Fachkräftemangel: Der neue Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, dass sich die Qualität der ambulanten Versorgung in Deutschland trotz wachsender Herausforderungen weiter auf einem hohen Niveau bewegt.

Demnach haben fast alle Praxen die zusätzlichen Qualitätsanforderungen, die es für mehr als 50 Leistungsbereiche gibt, im Jahr 2024 erfüllt. Zum Ende des Berichtsjahres erhielten die mehr als 189.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dem Infodienst der KBV zufolge mehr als 307.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen. Zusätzlich gab es rund 50.000 Genehmigungen für Psychotherapie.

Um fachliche, organisatorische, räumliche oder apparative Voraussetzungen zu überprüfen, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam mit den Qualitätssicherungskommissionen mehr als 16.000 Stichproben durchgeführt. Dazu gehörte beispielsweise die Ultraschalldiagnostik. Der KBV zufolge wurde dafür die Dokumentation für mehr als 141.000 Behandlungsfälle eingesehen.

Auch die Absolvierung von Fortbildungen (18.290 Prüfungen) und vorgegebene Mindestmengen für Untersuchungen und Behandlungen (4.844) wurden genauer angesehen. 3.150 Hygieneprüfungen gab es beispielsweise im Bereich der Koloskopien. Mit Bestehen der Prüfungen dürfen die Ärzte und Psychotherapeuten die Untersuchungen und Behandlungen zulasten der Krankenkassen abrechnen.

Negative Prüfergebnisse, die zu einer Entziehung der Abrechnungsgenehmigung führten, gab es dem Bericht zufolge in 113 Fällen. 446 Genehmigungen wurden widerrufen, weil die Qualifikationsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.

Zum ersten Mal ist auch die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) in einem eigenen Kapitel in dem Bericht abgebildet. Damit werde der zunehmenden Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen Rechnung getragen, heißt es vom KBV-Infodienst.

sQS-Verfahren gab es demnach für die perkutane Koronarintervention und -angiographie, zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen und für die Nierenersatztherapie. Letztere beide Verfahren seien inzwischen eingestellt, beziehungsweise das Modul Dialyse im Verfahren zur Nierenersatztherapie vorübergehend ausgesetzt worden, so die KBV. Hintergrund ist, dass mit den Maßnahmen nicht die verfolgten Ziele zur Qualitätssicherung erreicht werden konnten.

Die Ergebnisse des Berichts bilden zugleich eine Grundlage für die Weiterentwicklung und Anpassung der Qualitätssicherungsmaßnahmen. Qualitätssicherung sei kein statisches System, sondern ein lernender Prozess, heißt es im Bericht.

„In der ambulanten Versorgung von gesetzlichen Krankenversicherten gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen, um die hohe Qualität zu halten und weiter zu verbessern“, betonte dazu der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister.

Die Patientinnen und Patienten könnten sich so darauf verlassen, dass sie in den Praxen qualitativ bestens versorgt werden, sagte er. Hofmeister warnte zugleich davor, die Praxen mit unnötigen und übertriebenen Vorgaben zu belasten. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen müsse stimmen, forderte er. Maßnahmen, die zu keiner weiteren Qualitätsverbesserung führten, gehörten abgeschafft.

EB/nfs

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