Vermischtes

Amt darf Ärztin in Rheinland-Pfalz Verschreibung von Drogensubstitution verbieten

  • Mittwoch, 5. Oktober 2022
/picture alliance, Thomas Frey
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Koblenz – Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat einer Ärztin das Ver­schreiben von Drogensubstitutionen verbieten dürfen. Die Frau habe erheblich gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz heute mit. Dadurch bestehe eine Gefahr für die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs (Az.: 3 L784/22.KO).

Die Ärztin hatte über sechs Jahre in mindestens 138 Fällen Patienten Drogen für die eigenverantwortliche Ein­nahme zu Hause verschrieben. Das Amt warf ihr vor, sogenannte Take-Home-Verschreibungen vorgenom­men zu haben, ohne dass die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen vorgelegen hätten.

Laut Gesetz müssen Ärzte unter anderem darauf achten, ob Risiken einer Selbst- oder Fremdgefährdung wei­testmöglich auszuschließen sind. Das gilt insbesondere, wenn Kinder mit im Haushalt leben. In einer Vielzahl von Fällen seien diese Voraussetz­ungen nicht erfüllt gewesen.

Dieser Argumentation folgten die Koblenzer Richter. Die Ärztin habe gewusst, dass bei einer Feier einer Pa­tien­tin ein Bekannter ihres Sohns infolge einer Überdosis an einem von ihr verschriebenen Drogenersatzstoff gestorben sei. Die Patientin muss sich seit Juni in einem Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landge­richt Bad Kreuznach verantworten.

Bei anderen Patienten habe es Hinweise gegeben, dass die Patienten neben den Ersatzstoffen weitere Drogen konsumierten. Trotzdem habe die Ärztin weiter Substitutionsmittel verschrieben. Die Verfehlungen seien qualitativ und quantitativ von „besonderem Gewicht“. Zudem habe die Ärztin keine Einsicht gezeigt.

afp

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