Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen künftig schneller möglich

Berlin – Ausländische Berufsqualifikationen für Heilberufe sollen jetzt schneller anerkannt werden. Das hat der Bundestag gestern Abend beschlossen. Im Wesentlichen sollen die Anerkennungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen mit einem neuen Gesetz entbürokratisiert, vereinheitlicht und digitalisiert werden.
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge wird mit dem Gesetz die direkte Kenntnisprüfung zur Regel bei der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Um das Verfahren zu entbürokratisieren und Antragsteller sowie die zuständigen Stellen der Länder zu entlasten, würden dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfungen nur noch wahlweise angeboten.
Dies soll vor allem dem ärztlichen Bereich zugutekommen. Die Kenntnisprüfung ist eine Berufszulassungsprüfung und bezieht sich nicht gezielt auf etwaige Defizite in der Berufsqualifikation des Antragstellers, wie es bei der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung der Fall ist. Festgelegt werden vielmehr gleiche Standards für alle. Damit entfallen beispielsweise auch aufwendige Übersetzungen, Vervielfältigungen und Beglaubigungen der Ausbildungsdokumente.
Auch Hebammen aus Drittstaaten sollen mittels eines Wahlrechts auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten können und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren können. Mit der Einführung direkter Kenntnisprüfungen ergibt sich dem BMG zufolge ein Einsparungspotenzial für Bürger und Verwaltung von rund 16 Millionen Euro im Jahr.
Sprachliche Kompetenzen von Antragstellern aus Drittstaaten sollen künftig schon vor der Berufsqualifikation geprüft werden können. Die elektronische Übermittlung, zum Beispiel von Daten zwischen den Behörden, soll alternativ zur schriftlichen Form möglich werden.
Flaschenhals soll abgeschafft werden
Dem Gesetz zufolge soll die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs in Ausnahmefällen unbefristet erteilt werden können, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Möglichkeiten soll es auch für partielle Berufserlaubnisse im ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Bereich geben. Sie sind angelehnt an die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) und sollen nur für Berufsqualifikationen gelten, die in der EU, im europäischen Wirtschaftsraum oder gleichgestellten Staaten erworben wurden.
Weiterhin gibt es Klarstellungen und Erleichterungen für das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz sowie das Hebammengesetz.
„Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein, die unser Land dringend benötigt“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
„Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel, Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit Qualifikationen aus Drittstaaten effizienter zu gestalten“, sagte gestern der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, nach dem Bundestagsbeschluss. Dabei müssten Patientensicherheit und hohe Qualitätsstandards uneingeschränkt gewahrt bleiben. „Es ist gut, dass dieser Grundsatz im parlamentarischen Verfahren gestärkt wurde.“
Der Bundesärztekammer zufolge ist die im Gesetz vorgesehene Kenntnisprüfung zwar begrüßenswert, wenn die Möglichkeit zur dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung erhalten bleibt. Bei der nun regelhaft vorgesehenen Berufszulassungsprüfung müsse nachgewiesen werden, dass Grundkenntnisse sowie notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten vorlägen. Die konkrete Ausgestaltung der Prüfung erfolge jedoch erst durch die Änderung der ärztlichen Approbationsordnung.
„Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung in der ärztlichen Approbationsordnung an“, sagte Reinhardt dazu. Die Ausgestaltung müsse „dem Anspruch einer echten Berufszulassungsprüfung gerecht werden.“
Dass Sprachprüfungen vor der Kenntnisprüfung abgelegt werden, ist der BÄK zufolge unerlässlich. Sprachkompetenzen seien eine wesentliche Voraussetzung für die Patientenversorgung, das Bestehen der Kenntnisprüfung und das Verständnis fachlicher Inhalte.
Die Aufnahme des partiellen Zugangs in die Bundesärzteordnung kritisiert die BÄK hingegen. Die betroffenen Personengruppen erfüllten nicht die Voraussetzungen, um als Ärztin oder Arzt zu gelten und Patientinnen und Patienten könnten die tatsächliche Qualifikation ihres Behandlers nicht einschätzen.
Um Anerkennungsverfahren besser und schneller zu regeln, sei ein Bundesgesetz ohnehin nicht ausreichend, sagte Reinhardt. „Bund und Länder müssen gemeinsam für effektivere, bundeseinheitliche Verwaltungsverfahren sorgen.“ Konkrete Vorschläge dazu liefert die BÄK in einem Positionspapier.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen am 1. November 2026 in Kraft treten.
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