Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstarten: Ärztekammer Niedersachsen pocht auf Qualität

Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen betont die Bedeutung hoher Standards im Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten. „Das oberste Ziel des Anerkennungsverfahren ist die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten. Sie müssen sich auf die Qualifikation der sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen verlassen können – egal, ob die Berufsausbildung in Deutschland, in der EU oder in einem Drittstaat stattfand“, sagte die Präsidentin der Kammer, Martina Wenker.
Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium die Anerkennung Berufsqualifikationen aus Drittstaaten beschleunigen möchte und dazu im vergangenen Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Kammerversammlung in Niedersachsen begrüßt dies grundsätzlich, fordert aber inhaltliche Anpassungen, um hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten.
„Insbesondere der Wechsel von einer Gleichwertigkeitsprüfung zur alleinigen Kenntnisprüfung in aktueller Ausprägung als Standardverfahren stellt ein deutliches Risiko für die gesicherte Überprüfung der qualitativen Gleichwertigkeit eines ärztlichen Berufsabschlusses zu Studium und Weiterbildung in Deutschland dar, denn eine inhaltliche Prüfung der ärztlichen Grundausbildung wie bei der Gleichwertigkeitsprüfung findet bei diesem Verfahren nicht mehr statt“, heißt es in einer Resolution der Kammerdelegierten.
Die Ärztekammer Niedersachsen fordert, die administrativen Prozesse beim Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Dazu gehört, eine Bearbeitung über mehrere Bundesländer hinweg künftig auszuschließen, um unnötige parallel laufende Verfahren zu verhindern. Außerdem sollte das Anerkennungsverfahren stärker digitalisiert werden, so die Forderung.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Marburger Bund haben sich zu dem Gesetzentwurf geäußert.
Unabhängig von den beabsichtigten Verfahrensänderungen werde sich eine relevante Verbesserung der Lage aber nur erreichen lassen, wenn die personelle und technische Ausstattung der beteiligten Behörden deutlich verbessert wird, hieß es aus der BÄK. Mit Blick auf die derzeitige unzureichende Ausstattung seien auch bei einem geänderten Verfahren zusätzliche Mittel erforderlich.
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