Ärzteschaft

Elektronischer Arztausweis kann wieder per Kammer­Ident-Verfahren beantragt werden

  • Freitag, 13. März 2020
/juli_lenets, stockadobecom
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Nachdem der Chaos Computer Club (CCC) Ende letzten Jahres massive Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI) aufgedeckt hatte, waren die Identifizierungsverfahren BankIdent und KammerIdent mit sofortiger Wirkung ausgesetzt worden. Dem CCC war es zuvor gelungen, sich per BankIdent-Verfahren mithilfe einer fremden Identität einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) zu beschaffen. Damit hätten sie problemlos auf TI-Anwendungen und die elektronische Patientenakten zugreifen können.

Die für den Aufbau und Sicherheit der TI verantwortliche Betreibergesellschaft Gematik hatte die Schwachstellen in den Antrags- und Ausgabeprozessen der Karten als nicht hinnehmbar bezeichnet und die Beantragung und Ausgabe der Praxisausweise zunächst vollständig gestoppt.

Elektronische Praxisausweise können bereits seit Ende Januar wieder bestellt werden, ab sofort auch wieder mittels Identifizierung per KammerIdent. „Wir freuen uns, dass damit neben dem PostIdent-Verfahren nun wieder ein weiteres Identifizierungsverfahren zur Verfügung steht“, so Erik Bodendieck, BÄK-Vorsitzender des Ausschuss Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung.

Das KammerIdent-Verfahren wird von einem Teil der Ärztekammern als Identifizierungs­variante angeboten. Antragstellende Ärzte können sich auf dem Internetauftritt ihrer Kammer informieren, ob diese das Verfahren anbietet.

hil/sb

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