Anmeldefrist für Entschädigungsstiftung um ein Jahr verlängert

Berlin/Bonn – Bund, Länder und Kirchen haben sich darauf verständigt, die Anmeldefrist für die Opfer von Psychiatrie und Behindertenhilfe zu verlängern. Danach können sich Betroffene nun bis Ende 2020 melden, wie Bundesarbeitsministerium und Kirchen heute mitteilten. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hatte sich darauf bereits im vergangenen Dezember geeinigt.
Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren. Sie wird vom Bund, den Ländern sowie den beiden großen Kirchen getragen. Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet.
Wenn Betroffene Leid und Unrecht sowie dessen Folgen glaubhaft machen könnten, erhalten sie eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Wenn sie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder einer Behinderteneinrichtung arbeiten mussten, können sie einmalig bis zu 5.000 Euro erhalten, wenn diese Tätigkeit nicht bei ihrer Rente berücksichtigt wird.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte dazu, auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren hätten oder noch Zeit bräuchten, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollten nicht ausgeschlossen bleiben.
Auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx betonte, mit der Verlängerung der Anmeldefrist sei die Hoffnung verbunden, dass sich noch mehr Betroffene an die Stiftung wendeten. Der evangelische Münchner Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm äußerte sich ähnlich.
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