Vermischtes

Antibiotikagehalt in Forellenfilet, Schweinefleisch und Putenfleisch gering

  • Freitag, 17. Mai 2024
/Robert Przybysz, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft die Antibiotikabelastung von Fisch und Fleisch in ausgewählten Produkten als gering ein. Gemäß den Ergebnissen aus der MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) enthielten fast alle unzubereiteten Proben von Fo­rellenfilet, Schweinefleisch und Putenfleisch keine nachweisbaren oder bestimmbaren Gehalte von pharma­kologisch aktiven Substanzen.

Für diese Analyse wurden jeweils 60 Produkte von Forelle, Schweinefleisch und Putenfleisch in gängigen Lebensmittelgeschäften eingekauft. Jede der insgesamt 180 entnommenen Proben wurde geteilt, um roh oder haushaltstypisch zubereitet ausgewertet zu werden. Zunächst wurden alle unzubereiteten Proben auf 20 phar­makologisch aktive Substanzen untersucht, darunter vor allem Stoffe mit antibiotischer Wirkung (zum Beispiel Tetracyclin, Doxycyclin und Sulfadiazin).

Antibiotika werden auch in der Nutztierhaltung zur Behandlung von Tierkrankheiten eingesetzt. Somit können Lebensmittel, die von behandelten Tieren stammen, Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten. Die Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel sind gesetzliche geregelt und dürfen nicht überschritten werden.

Auch angesichts der möglichen Ausbildung von Antibiotikaresistenzen lag der Fokus in diesem Teil der Arbeit auf Stoffe mit antibiotischer Wirkung. Dafür wurden Proben von Forellenfilet, Schweinefleisch und Puten­fleisch auf die Gehalte 20 verschiedener Antibiotika und Kokzidiostatika, also antibiotisch wirksame Substan­zen zur Behandlung von bestimmten Darmerkrankungen, die durch Einzeller verursacht werden, gescreent.

So zeigten etwa 99 % der Analysewerte aus 3.783 Einzelergebnissen von unzubereiteten Proben keine nachweisbaren oder bestimmbaren Gehalte der untersuchten Substanzen. Wenn in einer unzubereiteten Probe pharmakologisch aktive Stoffe nachweisbar waren, wurde zusätzlich die zugehörige zubereitete Probe untersucht.

In diese Kategorie fielen 31 Proben, darunter waren 18 Forellenfiletproben, eine Probe Schweinefleisch und zwölf Proben Putenfleisch. In diesen zubereiteten Proben lagen die Gehalte der bestimmbaren Rückstände in durchschnittlich bei 18 % und maximal bei 36 % der jeweiligen zulässigen Rückstandshöchstmenge. Eine haushaltstypische Zubereitung der Proben hatte keinen nennenswerten Einfluss auf die Gehalte der berücksichtigten Substanzen.

Das BfR stuft die identifizierte Antibiotikabelastung in Forellenfilet, Schweinefleisch und Putenfleisch gemäß ihren Auswertungen als gering ein. Als unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministe­ri­ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berät das BfR die Bundesregierung und die Bundesländer zu den Themen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit.

cw

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