Anträge gegen Maskenpflicht ohne Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Lüneburg – Die neue niedersächsische Coronaverordnung hat bisher einer gerichtlichen Überprüfung vor dem Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) standgehalten.
Insgesamt seien 16 Eilverfahren und acht Hauptsacheverfahren eingegangen, welche die seit dem 22. September gültige Verordnung angreifen, sagte eine Sprecherin des Niedersächsischen OVG. 14 Eilverfahren seien bereits entschieden worden. Die Antragsteller konnten sich demnach in keinem Fall durchsetzen.
Noch offen sind der Sprecherin zufolge zwei Eilverfahren. Dabei gehe es um Frage, wie lange der sogenannte Genesenenausweis gilt, sowie um die 3G-Regelung für Krankenhäuser. Patientenbesucher in Krankenhäusern müssen derzeit geimpft, genesen oder getestet sein.
In der Vergangenheit waren Antragsteller dagegen häufiger erfolgreich. So kippte das OVG Anfang August die Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10 (Az.: 13 MN 352/21). Die Richter folgten der Argumentation mehrerer Clubbesitzer, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei.
Damit wurde der entsprechende Passus in der damaligen Verordnung unwirksam. Zuvor war die Schließung von Saunen, Schwimmbäder und Thermen bei einer Inzidenz über 35 vom OVG außer Vollzug gesetzt worden.
In Bezug auf die aktuelle Verordnung wurde vor allem die Maskenpflicht angegriffen, wie die OVG-Sprecherin sagte. Speziell ging es auch um die Maskenpflicht im Schulunterricht und in Fahrschulen. Ein Antrag habe sich gegen die Testpflicht in Schlacht- und Zerlegebetrieben gewandt.
Die Lüneburger Richter haben mit dem Überprüfen von Coronavorschriften viel zu tun. Mittlerweile sind es der Gerichtssprecherin zufolge bereits rund 580 Eil-, Hauptsache- und Beschwerdeverfahren seit Beginn der Pandemie.
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