Vermischtes

Antrag auf Zwangslizenz für Cholesterinsenker abgelehnt

  • Montag, 10. September 2018
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München – Das Bundespatentgericht hat einen Antrag auf eine Zwangslizenz für ein cholesterinsenkendes Medikament vorerst abgelehnt. Ein französischer Arzneimittel­hersteller scheiterte mit seiner Forderung, das europäische Patent eines Herstellers aus den USA auf einen speziellen Cholesterinsenker in Anspruch zu nehmen, wie das Gericht in München mitteilte.

Das französische Unternehmen hatte das patentierte Arzneimittel genutzt, um ein Medikament mit dem Namen Praluent auf den Markt zu bringen. Das US-Unternehmen als Patentinhaber (Patent 2 215 124) hatte in Düsseldorf dagegen geklagt. Daraufhin beantragten die Franzosen eine Zwangslizenz – zunächst per einstweilige Verfügung. Diesen Antrag wies das Gericht ab. In der Hauptsache muss aber noch entschieden werden.

Verfahren um Zwangslizenzen am Bundespatentgericht sind nach Angaben eines Sprechers sehr selten. In solchen Verfahren muss das Gericht abwägen zwischen dem Monopolrecht des Patentinhabers und dem Gemeinwohlinteresse an Gesundheits­fürsorge. Zuletzt hatte sich das Patentgericht in diesem Zusammenhang mit einem Aidsmedikament befasst – und sich für das Gemeinwohlinteresse entschieden.

Entscheidend ist nach Angaben des Münchner Medizinethikers Georg Marckmann, Leiter des Institutes für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität, in derartigen Fällen der Nutzen des patentierten Medikamentes für die Allgemeinheit; ob es beispielsweise Leben verlängern oder sogar retten kann.

dpa

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