Bundespatentgericht erteilt Zwangslizenz für HIV-Wirkstoff
München – Das HIV-Medikament Isentress kann zumindest vorerst in Deutschland auf dem Markt bleiben. Mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss hat das Bundespatentgericht in München am Donnerstag der deutschen Merck-Tochter MSD eine Zwangslizenz für den Wirkstoff Raltegravir zugesprochen.
Raltegravir gehört zu den vergleichsweise neuen sogenannten Ingetraseinhibitoren. Die Medikamente verhindern den Einbau der DNA des Virus in die der menschlichen Zellen. Insbesondere Neuinfizierte werden meist damit behandelt.
Das japanische Unternehmen Shionogi hat ein EU-Patent auf Raltegravir. Vor dem Landgericht Düsseldorf klagte das Unternehmen gegen die Wettbewerber der Merck-Gruppe auf Unterlassung. Daraufhin beantragten diese beim Bundespatentgericht eine Zwangslizenz.
Zwangslizenzen sind laut Patentgesetz möglich, wenn sich ein anderes Unternehmen ernsthaft, aber erfolglos um eine reguläre Lizenz bemühte und „das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet".
Rechtzeitig vor der für den 13. September angesetzten Verhandlung in Düsseldorf bejahte das Bundespatentgericht diese Voraussetzungen nun. Nach einem von den Münchener Richtern eingeholten Gutachten sind bestimmte HIV-Patienten auf das Medikament angewiesen.
Insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kinder sowie bereits langjährig gegen HIV behandelte Patienten könnten nicht ohne erhebliche Risiken auf andere Medikamente ausweichen. Damit wies das Bundespatentgericht das zentrale Argument von Shionogi ab, die HIV-Patienten könnten auch mit den Wirkstoffen Dolutegravir und Elvitegravir behandelt werden.
Da das Medikament die Viruslast dieser Patienten verringere, reduziere es zudem auch das Ansteckungsrisiko für Dritte. Die Eilbedürftigkeit sei schon mit Blick auf die Unterlassungsklage in Düsseldorf gegeben.
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