Politik

AOK Bayern übernimmt vorerst einfache Behandlungspflege in Wohngruppen

  • Freitag, 26. Juli 2019
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München – Die AOK Bayern wird bis auf Weiteres die Kosten für die einfache medizi­nische Behandlungspflege in ambulanten Wohngruppen übernehmen, wenn die ent­sprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen. Das teilte die AOK jetzt mit.

Grundsätzlich ist die Kasse allerdings der Auffassung, dass die monatlichen Pau­scha­le von 214 Euro je Versicherten, die die Pflegekasse an die Wohngruppen für Prä­senz­kräfte überweist, auch einfache Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege umfasst. Dies ist  jedoch juristisch noch nicht geklärt.

Mit der Kostenübernahme will die Kasse nach eigenen Angaben individuelle Härten vermeiden und verhindern, dass Versicherte in ambulanten Wohngruppen in eine mög­­licherweise langwierige Rechtsklärung hineingezogen werden. Zu den Maßnah­men, um die es geht, gehören zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressi­ons­strümpfen und die Medikamentenabgabe.

Die AOK Bayerns betont, dass sie neue Versorgungsformen wie ambulante Wohn­gruppen grundsätzlich begrüßt. „Bei ihrer Umsetzung kann es jedoch zu Fragestellun­gen kommen, die geklärt werden müssen, weil dafür noch keine Regelungen vorlie­gen“, hieß es von der Kasse.

Der Bundesgesetzgeber sei gefragt, wenn vorhandene Regelungen auf weiterent­wickelte Versorgungsstrukturen nicht mehr anwendbar seien. „Dies gefährdet im Zwei­fel innovative Modelle und damit die individuelle und sichere Versorgung von Kranken und Pflege­bedürftigen“, warnt die Kasse.

Laut einer Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes sind neue Wohnformen für pflegebedürftige Menschen grundsätzlich eine Alternative zur bislang üblichen stati­onä­ren und ambulanten Versorgung. Sie können zum Beispiel die Bedürfnisse von Pflegebe­dürftigen gezielter berücksichtigen. Eine entsprechende Studienauswertung haben Wissenschaftler der Prognos AG und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe im vergangenen Oktober in Berlin vorgestellt.

hil

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