AOK Bayern übernimmt vorerst einfache Behandlungspflege in Wohngruppen

München – Die AOK Bayern wird bis auf Weiteres die Kosten für die einfache medizinische Behandlungspflege in ambulanten Wohngruppen übernehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen. Das teilte die AOK jetzt mit.
Grundsätzlich ist die Kasse allerdings der Auffassung, dass die monatlichen Pauschale von 214 Euro je Versicherten, die die Pflegekasse an die Wohngruppen für Präsenzkräfte überweist, auch einfache Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege umfasst. Dies ist jedoch juristisch noch nicht geklärt.
Mit der Kostenübernahme will die Kasse nach eigenen Angaben individuelle Härten vermeiden und verhindern, dass Versicherte in ambulanten Wohngruppen in eine möglicherweise langwierige Rechtsklärung hineingezogen werden. Zu den Maßnahmen, um die es geht, gehören zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und die Medikamentenabgabe.
Die AOK Bayerns betont, dass sie neue Versorgungsformen wie ambulante Wohngruppen grundsätzlich begrüßt. „Bei ihrer Umsetzung kann es jedoch zu Fragestellungen kommen, die geklärt werden müssen, weil dafür noch keine Regelungen vorliegen“, hieß es von der Kasse.
Der Bundesgesetzgeber sei gefragt, wenn vorhandene Regelungen auf weiterentwickelte Versorgungsstrukturen nicht mehr anwendbar seien. „Dies gefährdet im Zweifel innovative Modelle und damit die individuelle und sichere Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen“, warnt die Kasse.
Laut einer Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes sind neue Wohnformen für pflegebedürftige Menschen grundsätzlich eine Alternative zur bislang üblichen stationären und ambulanten Versorgung. Sie können zum Beispiel die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen gezielter berücksichtigen. Eine entsprechende Studienauswertung haben Wissenschaftler der Prognos AG und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe im vergangenen Oktober in Berlin vorgestellt.
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