Politik

AOK Bayern unterstützt 21 Kommunen bei der Prävention

  • Dienstag, 7. Februar 2017

München – Seit vergangenem Jahr haben Städte, Gemeinden , Städte und Landkreise in Bayern die Möglichkeit, für geplanten Präventionsprojekte finanzielle Unterstützung bei der AOK anzufragen. Die Krankenkasse unterstützt im Rahmen ihres Projektes „Gesun­de Kommu­ne“ im Augenblick 21 Regionen. Darauf hat die Kasse jetzt im Vorfeld eines Symposiums zur Gesundheitsförderung in der Region hingewiesen.

Die Stadt Fürth ermittelt beispielsweise den Bedarf ihrer Bürger an gesundheitlicher För­derung. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse bilden die Grundlage für die anschlie­ßen­de Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Im Landkreis Cham unterstützt die AOK das Projekt „Gesundheitsbotschafter“. Multiplikatoren sollen geschult werden, lokale Ange­bo­te der Gesundheitsförderung in der Region bekannt zu machen und weiter zu ent­wickeln.

Die AOK setzt damit eine Forderung des Präventionsgesetzes um, Prävention in soge­nannten Lebenswelten zu entwickeln. Dies sind Bereiche, in denen Menschen große Teile ihrer Zeit verbringen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen oder Betriebe sowie Kommunen. „‚Gesunde Kommunen‘ sprechen besonders auch Bevölkerungsgruppen an, die von präventiven Maßnahmen bisher kaum profitierten“, hieß es aus der Kran­ken­kasse.

Möchte eine Stadt, Gemeinde oder Region die Gesundheit ihrer Bürger gezielt fördern und verfolgt sie dabei ein Gesamtkonzept „Gesunde Kommune“, so unterstützt die AOK Bayern die Kommunen bei der Umsetzung mit einer finanziellen Projektförderung. Die Förderzusage kann sich über einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten erstrecken. Unter­stützt werden können zum Beispiel Maßnahmen zur Bedarfsermittlung, die Fortbildung von Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung oder auch Dokumentation, Evaluation oder Öffentlichkeitsarbeit.

Nicht gefördert werden können Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verant­wort­licher wie die Sucht- oder Pflegeberatung, Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungs­ge­gen­stände, Mobiliar und technische Hilfsmittel. Der Förderzeitraum beträgt bis zu vier Jahre.

hil

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