Politik

AOK: Belieferung von Arztpraxen mit Zytostatika wieder regional ausschreiben

  • Freitag, 21. Juli 2023
/picture alliance, Christoph Hardt, Geisler-Fotopress
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Berlin – Angesichts hoher Gewinnmargen bei Zytostatikaapotheken hat sich der AOK-Bundesverband dafür ausgesprochen, regionale Ausschreibungsmöglichkeiten wieder gesetzlich einzuführen. Das betonte der Kassenverband heute.

„Seit Jahren problematisiert die AOK-Gemeinschaft die bestehenden Einkaufsvorteile für Apotheken bei Krebsmedikamenten“, erklärte Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung beim AOK-Bundesverband. Die aktuell bekannt gewordenen Listen zeige nun, dass es diese Vorteile tatsächlich immer noch gebe.

Pro angefertigter Rezeptur könne die Apotheke offenbar zum Teil mehrere Hundert Euro extra abrechnen – zusätzlich zur eigentlichen Vergütung des Arbeitspreises, der bereits auskömmlich sei. „So gehen die überteuerten Beträge voll auf Kosten der Beitragszahlenden“, sagte sie.

Die Berichterstattung zeige zudem, dass die derzeit gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsinstrumente der Krankenkassen nicht geeignet seien, um zu einer fairen Vergütung zu kommen. Notwendige Preisanpassungen würden mithilfe der Hilfstaxe nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und – im Rahmen der vorgesehenen Verhandlungslösung über eine Schiedsentscheidung – auch nur teilweise durchgesetzt werden können.

Auch die Verflechtungen zwischen Ärzten und beliefernden Apotheken oder Herstellbetrieben machen der Versorgungsexpertin Sorgen. „Aus guten Gründen gehört es zu den Grundprinzipien der Gesundheitsversor­gung, dass Ärzte nicht an dem verdienen sollen, was sie selbst verordnen. Umgekehrt ist es Arzneimittelliefe­ranten nicht erlaubt, Arztsitze zu Vertriebszwecken aufzukaufen.“

Daher dürften Apotheken inzwischen auch keine Medizinischen Versorgungszentren mehr gründen. Um möglichem Fehlverhalten vorzubeugen, sollten Ärzte zudem nicht selbst auswählen, welche Apotheke die parenteralen Zubereitungen liefere, sagte sie.

Auch an dieser Stelle könnten apothekenseitige regionale Ausschreibungen einen Riegel vorschieben. Denn seit dem Verbot der regionalen Verträge der Krankenkassen dürfen Ärzte wieder uneingeschränkt selbst ent­scheiden, von welcher Apotheke sie die Zytostatika beziehen wollen. Das mache den Aufkauf der Praxen so attraktiv für die Lieferanten der Krebsmedikamente, sagte Richard.

may/EB

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