Apotheken erhalten 30 Euro für assistierte Telemedizin

Berlin – Patienten können voraussichtlich ab dem ersten Juli assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch nehmen. Das vermeldet der Deutsche Apothekerverband (DAV) unter Berufung auf ein nun abgeschlossenes Schiedsverfahren.
Demnach erhalten sie für die Leistung eine Vergütung von 30 Euro im ersten Jahr, die in den beiden Folgejahren auf 25,50 Euro und 23 Euro absinkt. Ab dem 1. Juli 2029 soll die Vergütung laut einem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung 21,50 Euro betragen.
Als möglichen Anwendungsfall beschreibt der DAV das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Demnach können Apotheken Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten und Patienten ermöglichen, aus der Apotheke heraus in vertraulicher und sicherer Umgebung mit einer Arztpraxis zu kommunizieren.
„Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke helfen zu lassen“, sagte Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV für die assistierte Telemedizin.
Sie sei zuversichtlich, dass die Apotheken ihren Kunden diese Leistung ab dem 1. Juli anbieten könnten. „Für die Apotheken ist das ein neuer Beweis, wie zentral und nah sie in der Gesundheitsversorgung der Menschen verankert sind.“
Die assistierte Telemedizin wurde mit dem 2023 beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz, DigiG) eingeführt. DAV und GKV-Spitzenverband hatten sich demnach auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken zu verständigt. Für die Einzelheiten zur Vergütung wandten sie sich jedoch an die Schiedsstelle.
Die aus dem Schiedsverfahren hervorgegangene Vereinbarung sei inzwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt worden, welches sie innerhalb eines Monats beanstanden könnte. Daraufhin muss der Vertrag noch durch die DAV-Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: