Politik

Apothekengesetz sieht weitere Entlastung für Pharmabranche vor

  • Dienstag, 19. Mai 2026
/Jacob Lund, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gesetzgeber will exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verbieten. Das sieht ein Änderungsantrag für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Im Hinblick auf die Dynamik des Biosimilar-Markts, auf das Ziel Versorgungssicherheit und auf die Bedeutung der Biotechnologie für den Standort sollten mehrere Anbieter mit Biosimilar-Produktion in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union erhalten bleiben, begründen Union und SPD in dem Antrag.

Zur Förderung der Resilienz der Arzneimittelproduktion in Deutschland gegenüber Versorgungsengpässen und globalen Krisen sollte zunächst eine Übergangsphase nach Einführung des automatischen Austausches in der Apotheke für die Etablierung der Biosimilar-Industrie gesetzt werden.

Für patentfreie biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel solle deshalb „für einen befristeten Übergangszeitraum die Ausschreibung von exklusiven Rabattverträgen ausgeschlossen werden“. Weiterhin möglich bleiben sollen Open-House-Verträge.

Union und SPD betonen weiter, die Vereinbarung von Rabatten zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern sei mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und wegen des hohen Ausgabenvolumens grundsätzlich auch für biologische Arzneimittel erforderlich.

Gleichzeitig solle aber die pharmazeutische Biotechnologie in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union im Sinne der Absicherung einer resilienten Versorgung mit biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln gestärkt werden.

Bei den Krankenkassen stößt die Übergangsregelung auf Unverständnis. „Einerseits diskutieren wir im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes über die Notwendigkeit von Milliarden-Einsparungen, die alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen adressieren“, sagte die Vorstandsvorsitzendes des AOK-Bundesverband, Carola Reimann.

Dadurch würden, wenn die Pläne so umgesetzt werden, auch Versicherte, Arbeitgeber und Patienten in erheblichem Umfang zusätzlich belastet. Andererseits sollten jetzt exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden. „Das ist ein weiteres Zugeständnis an die Pharmaindustrie, die schon in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben ist“, monierte Reimann.

In einem weiteren Änderungsantrag sehen Union und SPD vor, den Fonds für Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL-Fonds) mittelfristig abzuwickeln und den bisherigen Zweck umzuwidmen. Die im pDL-Fonds vorhandenen Mittel sollen – solange das Geld reicht – ab dem kommenden Jahr für pauschale Zuschüsse für Voll- und Teilnotdienste der Apotheken verwendet werden.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen pharmazeutische Dienstleistungen den Koalitionsplänen zufolge dann nicht mehr über den pDL-Fonds, sondern von den Apotheken mit den Krankenkassen oder von diesen benannten Stellen abgerechnet werden.

Der AOK-Bundesverband kritisiert, dass brachliegende Mittel im pDL-Fonds nicht an die Krankenkassen zurückgeführt werden. Damit werde die Versorgung nicht verbessert, sondern nur verteuert, sagte Reimann.

may

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