Krankenkassen können Rabattverträge für Biosimilars schließen

Berlin – Krankenkassen können künftig Rabattverträge für Biopharmazeutika abschließen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den dahingehenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ohne Beanstandung passieren lassen.
Anfang Dezember des vergangenen Jahres hatte der G-BA im Auftrag des Gesetzgebers beschlossen, unter welchen Voraussetzungen ärztlich verordnete Biologika durch in der Regel preisgünstigere Biosimilars ausgetauscht werden können.
Die Apotheken sollen das ab April tun. Ersetzen sie ein ärztlich verordnetes Biologikum durch ein preisgünstigeres Biosimilar, sollen sie demnach unter anderem prüfen, dass dieses für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet sowie mindestens für dieselben Applikationsarten zugelassen ist wie das verordnete. Beide Produkte müssen in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sein und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen.
„Es geht darum, auch im Bereich der Biologika Kosten für die Versichertengemeinschaft einzusparen“, erklärte damals der unparteiische Vorsitzende des G-BA Josef Hecken. Aufgabe des G-BA sei es, die Verordnung und Abgabe preisgünstiger Biologika zu fördern, ohne für Patienten die Arzneimitteltherapiesicherheit oder die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu gefährden. Das sei ihm mit dem Beschluss gelungen.
Das BMG bestätigt auf Anfrage, den G-BA-Beschluss durchgewunken zu haben. „Der Beschluss wurde inzwischen vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft und nicht beanstandet. Mit einem Inkrafttreten ist in den nächsten Wochen zu rechnen“, erklärt eine Sprecherin. Der G-BA verweist demgegenüber darauf, dass die Änderungen der Richtlinie frühestens vier Wochen nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, und damit frühestens im April.
Die Frage der Substituierbarkeit von Biosimilar und Referenzprodukt sei eine wissenschaftlich-fachliche Entscheidung gewesen, die der G-BA mit seiner Expertise nach sorgfältiger Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu treffen hatte.
Krankenkassen können demnach nun beginnen, Rabattverträge auszuschreiben und einzelnen Herstellern Zuschläge für die Versorgung ihrer Versicherten zu erteilen.
Die Industrie hatte den Schritt eindringlich kritisiert und davor gewarnt, der Preisdruck durch die Rabattverträge könne – ähnlich wie bei Generika – eine Abwärtsspirale in Gang setzen, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährdet.
„Exklusive Ausschreibungen bedeuten einen reinen Unterbietungswettbewerb“, erklärte der Branchenverband Pro Biosimilars. „Die Erfahrungen aus dem Generikamarkt zeigen, dass der so entstehende Preisdruck Anbieter aus dem Markt drängt und Produktionskapazitäten aus Europa abwandern lässt.“
Bisher hatte es die Möglichkeit des Austauschs von Biologika nur für Infusions- und Injektionslösungen gegeben, die in Apotheken patientenindividuell zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung zubereitet werden.
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