Apotheker lehnen neue Vergütungsregelungen für Zytostatikazubereitungen ab

Berlin – Als Gefahr für die flächendeckende Versorgung von krebskranken Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Entscheidung der Schiedsstelle zur Vergütung von Zytostatikazubereitungen kritisiert. Unter anderem seien die Abschläge, die die Apotheker den Krankenkassen gewähren müssten, zu hoch und die Herstellungsvergütung zu gering. Er könne die Entscheidung der Schiedsstelle nicht mittragen, teilte der DAV gestern in Berlin mit. Details zum Schiedsspruch wurden bisher nicht bekannt.
Die Vergütung von Zytostatikazubereitungen regelt die sogenannte Hilfstaxe, die der DAV mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Sie besteht dem Verband Zytostatika herstellender Apotheker (VZA) zufolge aus einer Herstellungs- und einer Dienstleistungspauschale, die je nach Aufwand zwischen 39 und 81 Euro liegt. Zugleich müssen die Apotheker den Kassen Abschläge für Einkaufsvorteile einräumen, die sie insbesondere bei Generika gegenüber den Arzneimittelherstellern erzielen.
Einkaufsvorteile entfallen
Eine Neuverhandlung der Hilfstaxe war nötig geworden, weil das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz 2017 die Ausschreibung von Exklusivverträgen zwischen Krankenkassen und Zytostatika herstellenden Apotheken verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Pharmaherstellern erlaubt hatte. Für die Apotheker bedeutet dies, dass ihre Einkaufsvorteile zum größten Teil wegfallen. Der VZA gehe davon aus, dass die Apotheker auf etwa ein Drittel ihrer Vergütung verzichten müssten, hatte VZA-Präsident Klaus Peterseim bereits Ende vergangenen Jahres gewarnt.
Eine Einigung zwischen DAV und Krankenkassen war Mitte Dezember 2017 gescheitert. Unter anderem hatten die Zytostatika herstellenden Apotheker gefordert, dass sie – wie bei Fertigarzneimitteln üblich – einen dreiprozentigen Anteil an den Wirkstoffkosten erhalten, um die Einkommenseinbußen durch den Wegfall der Einkaufsvorteile zu kompensieren.
„Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotenziale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen“, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker.
Das Schiedsergebnis gehe auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit", erklärte Becker. Der DAV werde die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden.
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