Appell an den Bund: Ärzte vor radikalen Abtreibungsgegnern schützen

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hat die Bundesregierung aufgerufen, bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechtes auch den Schutz der Ärzte zu verbessern, die Abbrüche vornehmen.
Ärztinnen und Ärzte müssten wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen bewahrt werden, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie hätten es mit „teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren“.
Reinhardt betonte, betroffene Ärzte erhielten E-Mails mit Beleidigungen, aber auch mit expliziten Bedrohungen. „Nötig ist, dass dies konsequenter als bisher verfolgt und auch strafrechtlich geahndet wird“, sagte Reinhardt.
Zudem müsse man sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen klar von politischen Demonstrationen abgrenzen. „Denn das, was einige Kolleginnen und Kollegen erleben, geht über das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung weit hinaus“, beklagte der BÄK-Chef.
Der Lebensschutz-Verein „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfa) wies Kritik an Gebetswachen und Demonstrationen vor Arztpraxen, in denen Abtreibungen vorgenommen werden, zurück.
Im März soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission ihre Empfehlungen zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorlegen. Sie soll auch Empfehlungen zum Thema Eizellenspende und altruistische Leihmutterschaft abgeben.
Reinhardt sagte dazu, das Embryonenschutzgesetz sei völlig veraltet. Es sei höchste Zeit, die über 30 Jahre alten Vorschriften an die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, warum die Samenspende erlaubt ist, die Eizellspende aber nicht.“
Das Verbot sei damals mit der Sorge begründet worden, dass junge Menschen Schwierigkeiten haben könnten, zu verarbeiten, dass sie eine genetische Mutter hätten sowie eine, die sie ausgetragen habe. Mittlerweile gebe es aber Studien mit gegenteiligen Erkenntnissen.
Zur Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutterschaft äußerte sich Reinhardt ablehnend. „Ich glaube, dass eine Frau zu dem Kind, das in ihr heranwächst, eine ganz besondere Beziehung entwickelt. Und selbst dann, wenn die Leihmutter ausschließlich altruistisch helfen will und alles rational durchdacht hat, wird sie Folgen vorab kaum abschätzen können“, sagte er und fügte hinzu: „Deshalb bin ich bei der Frage der Legalisierung sehr skeptisch.“
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