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APS stellt neue Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps vor

  • Freitag, 4. Mai 2018
/Lydie stock, stock.adobe.com
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Berlin – Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die Plattform Patienten­sicherheit Österreich und die Stiftung Patientensicherheit Schweiz haben heute zwei neue Empfehlungen zum Thema Digitalisierung und Patientensicherheit vorgelegt. Die „Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps“ richtet sich an Bürger, die Handlungsempfehlung „Risikomanagement in der Patientenversorgung“ an Fachleute aus dem Gesundheitswesen.

Die Patienteninformation gibt dem Bürger Tipps zur Verwendung von Gesundheits-Apps auf mobilen Endgeräten wie Tablets, Smartphones oder Wearables. Sie klären zudem über Nutzen und Risiken auf. Auf der Checkliste steht unter anderem, dass das letzte Update innerhalb der vergangenen sechs Monate bereitgestellt wurde, Daten­schutzerklärung und Impressum gut auffindbar sein sollten und die App nicht zu Abbrüchen und Neustarts führt.

Gesundheits-Apps sollten laut APS-Checkliste die Therapie nur unterstützen und keine abschließende Diagnose tätigen. Ein Siegel oder eine Zertifizierung sieht das APS zudem als guten Anhaltspunkt für eine sichere App. Die Bürger werden derzeit jedoch nur bei den wenigsten Apps eines der gelisteten Gütesiegel finden, da diese bisher kaum genutzt werden.

Aufgrund der Vielzahl von Gesundheits-Apps sieht das APS keine Chance, die Qualität der Apps selbst zu prüfen und zu bewerten. „Mithilfe der Checkliste kann sich aber jeder Bürger selber ein Urteil erlauben“, sagte Hardy Müller, Geschäftsführer des APS. Regularien durch die Selbstverwaltung oder den Gesetzgeber müssten dann getroffen werden, wenn entsprechende mobile Systeme in die Versorgung übernommen werden und finanziert werden sollen.

Die zweite Handlungsempfehlung für Berufsgruppen aus der Gesundheitsversorgung soll diese für Risiken der Digitalisierung sensibilisieren. Der Leitfaden hilft auch dabei, bei geplanten Innovationen eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchzuführen. Dabei beschränkt sich die Handlungsempfehlung auf sechs wesentliche Risiken der Patientenversorgung im Zusammenhang mit digitalen Techniken.

Dazu zählt die sichere Patientenbehandlung im Falle einer IT-Störung, Schutz vor Datendiebstahl, -manipulation und -missbrauch sowie ausreichend digitale Kompetenz aller Beteiligten im Umgang mit dem technischen System.

gie

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