Arbeitsschutz: Thüringen übernimmt höhere Kosten für ärztliche Untersuchungen von Jugendlichen

Erfurt – Das Land Thüringen übernimmt eine Finanzierungslücke bei den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen. Darauf haben sich das Thüringer Sozial- und das Finanzministerium sowie die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) verständigt.
Die befristete Regelung soll sicherstellen, dass Jugendliche ihre Ausbildung oder Beschäftigung pünktlich beginnen können und Ausbildungsbetriebe nicht vor zusätzlichen organisatorischen Hürden stehen.
„Jugendarbeitsschutz ist keine Nebensache, sondern elementare Grundvoraussetzung dafür, dass junge Menschen gesund und sicher in ihr Berufsleben starten können“, sagte Thüringens Arbeits- und Sozialministerin Katharina Schenk (SPD). Gleichzeitig brauchten Ausbildungsbetriebe verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb springe Thüringen jetzt ein und sei deutschlandweit Vorbild.
Das Land Thüringen übernimmt laut Vereinbarung für Erst- und Nachuntersuchungen künftig eine Vergütung in Höhe des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte. Damit werden 53,61 Euro pro Untersuchung finanziert. Entsprechende Finanzmittel sind im Landeshaushalt für die Jahre 2026/27 eingestellt. Die Abwicklung erfolgt über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersucht werden. Die Untersuchungen sind ein Bestandteil des Jugendarbeitsschutzes: Sie sollen mögliche gesundheitliche Gefährdungen erkennen und dazu beitragen, Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu vermeiden.
Zuletzt war die Durchführung der Untersuchungen laut dem Ministerium nicht mehr vollständig gesichert, weil Ärztinnen und Ärzte teilweise angekündigt hatten, die Untersuchungen basierend auf der seit 1996 geltenden Gebührenverordnung (GOÄ) nicht mehr anbieten zu können.
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