Arbeitsverhältnisse bestehen trotz Schließung der City BKK fort
Berlin – Mit der Schließung der Pleite gegangenen City-BKK sind die Arbeitsverhältnisse bei der Krankenkasse nicht automatisch beendet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in mehreren Fällen.
Es hätte versucht werden müssen, die Mitarbeiter bei anderen Kassen unterzubringen. Ein solches Unterbringungsverfahren sei aber nicht ordnungsgemäß erfolgt, hieß es zur Begründung. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht am Arbeitsplatz. (Aktenzeichen: 2 Sa 15/12, 2 Sa 14/12, 5 Sa 142/12, 5 Sa 2554/11, 5 Sa 2555/11)
Auch die zusätzlich von der City-BKK ausgesprochenen Kündigungen seien unwirksam, weil der Betrieb noch nicht endgültig stillgelegt worden sei. Vielmehr seien auch nach der Schließung noch Abwicklungsarbeiten „in nicht unbeträchtlichem Umfange“ weitergelaufen. Nach Angaben eines Sprechers des Landesarbeitsgerichts könnten in Berlin rund 300 ehemalige Mitarbeiter der City-BKK betroffen sein.
Auch in Hamburg, dem früheren Hauptsitz der Kasse, sind zahlreiche Verfahren am Arbeitsgericht anhängig. Mit der bankrotten City-BKK war am 1. Juli 2011 erstmals eine gesetzliche Kasse geschlossen worden.
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