Politik

City BKK: Beschäftigungs­verhältnisse enden

  • Freitag, 18. Mai 2012

Stuttgart – Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen nach der Schließung der Betriebskrankenkasse City BKK ist rechtens. Das baden-württembergische Landes­arbeitsgericht bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die 7. Kammer hatte sich in mehreren Berufungs­verfahren mit den Kündigungsfällen befasst, nachdem das Bundes­versicherungsamt die Betriebskrankenkasse City BKK im Juni 2011 geschlossen hatte.

Die City BKK war aus mehreren Fusionen unter anderem mit der ehemaligen BKK Berlin und der BKK Hamburg entstanden. Sie hatte im April 2011 noch rund 168.000 Versicherte. Das Bundesversicherungsamt hatte die City BKK geschlossen, weil die Leistungsfähigkeit nicht mehr auf Dauer gesichert sei. Daraufhin wurden auch die Arbeitsverhältnisse automatisch beendet.

Dagegen hatten zahlreiche Beschäftigte Klage mit der Begründung erhoben, die gesetzlich angeordnete Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sei mit dem für Arbeitnehmer ansonsten geltenden Kündigungsschutz nicht zu vereinbaren. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

hil

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