Politik

Arzneimittel: Kassen wollen Preise am Nutzen für Patientengruppen orientieren

  • Mittwoch, 8. Juni 2016

Berlin – Der GKV-Spitzenverband will für Arzneimittel, die die frühe Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) durchlaufen, differen­zierte Preise verhandeln. Das geht aus einem Konzeptpapier zur „Nutzenorientierten Erstattung von Arzneimitteln“ (NoE) hervor, das der Verwaltungsrat des GKV-Spitzen­verbands heute in Berlin beschlossen hat.

Das Papier sieht vor, dass künftig nach einer Nutzenbewertung nicht mehr für ein Präpa­rat wie bisher Mischpreise über alle Patientengruppen verhandelt werden. Statt­dessen soll es für einen Wirkstoff, der unterschiedliche Wirkungen auf unterschiedliche Patien­ten­gruppen hat, auch unterschiedliche Preise geben. Für diejenigen Patienten­gruppen, bei denen ein Medikament keine Wirkung hat, soll ein Basispreis ähnlich der Vergleichs­the­ra­pie verhandelt werden. Für Gruppen, für die das Präparat einen Zusatznutzen aufweist, soll es entsprechende Aufschläge geben.

Ein Ausschluss des Arzneimittels aus der Versorgung ist den Kassen zufolge nur dann vorgesehen, wenn der neue Wirkstoff bei bestimmten Patientengruppen einen geringe­ren Nutzen hat als die Vergleichstherapie, hieß es. „Das würde bedeuten, dass auch möglicherweise Schäden entstehen können“, sagte Angelika Beier, zuständige Ausschuss­­vorsitzende im Verwaltungsrat. Ein Ausschluss soll dem Konzept zufolge auch dann zum Tragen kommen, wenn das pharmazeutische Unternehmen innerhalb der frühen Nutzenbewertung kein Dossier vorlegt.

Folgen hätte – sollte das Konzept umgesetzt werden – der Vorschlag der Kranken­kassen auch für die Ärzte. Wie Beier in der Verwaltungs­ratssitzung ausführte, müsste die Praxissoftware in den Arztpraxen die Informationen beinhalten, auf welche Patientengruppen ein Präparat welche Wirkung habe. Patientengruppen müssten zudem unterschiedlich kodiert werden, damit die Kassen in den Routinedaten Transparenz hätten, so Beyer.

Den Kassen zufolge ließe sich mit dem Konzept die Qualität der Versorgung steigern, indem die Voraussetzung dafür geschaffen werde, dass Arzneimittel entsprechend ihres Zusatznutzens eingesetzt würden. Durch den unmittelbaren Informationstransfer über die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an die Ärzte werde „eine gezielte Versorgungssteuerung in Richtung Qualität und Wirtschaftlichkeit ermöglicht“, heißt es wörtlich im Papier.

may

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