Ärzteschaft

Arzneimittel­kommission gibt Empfehlungen zur medikamentösen Cholesterinsenkung

  • Mittwoch, 12. Juli 2023
/roger ashford, stock.adobe.com
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Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat eine neue Version des Leitfadens „Medikamentöse Cholesterinsenkung zur Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse“ vorgestellt. Er soll Ärzte dabei unterstützen, eine gut begründete Auswahl bei Lipidsenkern zu treffen.

Die AkdÄ weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, vom Ausmaß der LDL-C-Senkung auf den klinischen Nutzen von Lipidsenkern zu schließen. Für den Leitfaden hat die Arzneimittelkommission deshalb nach Studien gesucht, die direkt patientenrelevante Endpunkte untersuchen.

Der Leitfaden stellt dar, ob ausreichend durch Studiendaten belegt ist, dass die lipidsenkende Therapie die Sterblichkeit senkt und Myokardinfarkten sowie Schlaganfällen vorbeugt.

Neben verschiedenen Indikationen der Statintherapie wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Ezetimib, PCSK9-Hemmern und Bempedoinsäure diskutiert. Die wichtigsten Punkte jedes Kapitels sind als „Fazit für die Praxis“ zusammengefasst.

„Patientinnen und Patienten profitieren umso stärker von einer Statintherapie, je höher ihr Risiko für kardio­vaskuläre Ereignisse ist“, heißt es dort zum Beispiel. Die meisten Patienten könnten eine relative Risikore­duktion kardiovaskulärer Ereignisse von etwa 30 Prozent durch Statine erwarten.

Bei Herzinsuffizienz oder einer terminalen Niereninsuffizienz sei ein Nutzen der Statintherapie jedoch nicht belegt. Auch bei älteren Menschen (≥ 75 Jahren) ohne kardiovaskuläre Vorerkrankung sei unsicher, ob sie von Statinen profitieren.

hil

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