Arzneimittellieferengpässe sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden

Berlin – Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Wie die KBV betont, betrifft dies ausschließlich Arzneimittel und Medizinprodukte, die auf der Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen.
Bei auftretenden Lieferengpässen könne es notwendig sein, dass Ärztinnen und Ärzte ein teures Medikament oder kleinere Packungsgrößen verordnen müssen. Auch ein entsprechender Austausch in der Apotheke ist zulässig, gegebenenfalls müssen Ärzte sogar auf einen anderen Wirkstoff ausweichen.
Dadurch könnten aber, so die KBV, die Verordnungskosten einer Arztpraxis steigen und vereinbarte Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele unter Umständen nicht erreicht werden.
Die KBV hatte bereits im Zusammenhang mit den Gesetzesplänen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln gefordert, Lieferengpässe bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu berücksichtigen. Unter anderem dürften Mehrausgaben, die bei Lieferengpässen entstehen, nicht zu einem höheren Regressrisiko der Vertragsärzte führen.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen will die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln dauerhaft sicherzustellen. Der Referentenentwurf wurde vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossen. Es liegt nunmehr der Regierungsentwurf vor, der an den Bundesrat zur weiteren Beratung weitergeleitet wurde.
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