Arzneimittelversorgung: Erprobung des KBV/ABDA-Modells beginnt

Berlin – Vor drei Jahren haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) das KBV/ABDA-Modell zur Arzneimittelversorgung entwickelt. Unter dem Namen „Arzneimittelinitiative Sachsen und Thüringen“ (ARMIN) wird es nun ab dem 1. April dieses Jahres in diesen beiden Bundesländern von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), den Landesapothekerverbänden und der AOK PLUS erprobt.
Das Modell fußt auf drei Modulen: einer Wirkstoffverordnung, einem Medikationskatalog und einem Medikationsmanagement. „Zunächst wählt der der Arzt wie gewohnt ein Fertigarzneimittel aus“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen, Klaus Heckemann, heute bei der Präsentation von ARMIN in Berlin. Nach einer Prüfung durch die Praxissoftware, werde dann eine Wirkstoffverordnung vorbereitet. Der Arzt könne aber auch ein Aut-idem-Kreuz setzen, so Heckemann.
„Die Wirkstoffverordnung hat für den Arzt keinen direkten finanziellen Vorteil, aber einen erheblichen indirekten“, so Heckemann weiter. Denn wenn er im Rahmen von ARNIM einen Wirkstoff verordne, werde dies in seinem Budget nicht berücksichtigt. Dadurch könne er sein Budget massiv schonen.
„Im Medikationskatalog werden den Ärzten insbesondere für die Volkskrankheiten Therapieempfehlungen zu etwa 250 Wirkstoffen zur Verfügung gestellt, gewichtet nach ‚Standard‘, ‚Reserve‘ und ‚nachrangige‘ Wirkstoffe“, sagte die 1. Vorsitzende der KV Thüringen, Annette Rommel. Dies unterstütze den Arzt dabei, im Alltag schnell Entscheidungen zu treffen und den passenden Wirkstoff auszuwählen. Die Kompetenz des Arztes und seine Therapiefreiheit würden dadurch jedoch in keiner Weise eingeschränkt. Der Medikationskatalog ist in der Praxissoftware der teilnehmenden Ärzte hinterlegt.
Die dritte Stufe des Projektes ist das Medikationsmanagement. „Zuerst erfasst der Apotheker die Gesamtmedikation eines Patienten“, erklärte die Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, Monika Koch. Dazu bringe der Patient seine gesamte Medikation von Zuhause mit. Im Anschluss prüfe der Apotheker die Gesamtmedikation auf ihre Arzneimittelsicherheit und erstelle aus den Daten einen vorläufigen Medikationsplan.
„Über einen Server leitet er diese Informationen an den behandelnden Arzt weiter“, so Koch. Dieser vervollständige den Plan, überprüfe ebenfalls die Arzneimitteltherapiesicherheit und führe ein Beratungsgespräch mit dem Patienten. Diese Beratung diene auch dazu, die Compliance des Patienten zu steigern. Der Medikationsplan werde dann in der Folge regelmäßig an Medikationsänderungen angepasst. „Da das Medikationsmanagement für Arzt und Apotheker mit Aufwand verbunden ist, ist eine Honorierung dafür schlicht angemessen“, so Koch.
Einsparungen durch Vermeidung von Doppelverordnungen
Für die Beratung wurden dabei Pauschalen festgelegt. „Da der Erstaufwand extrem hoch ist, erhalten Ärzte und Apotheker für die erste Beratung je 94,50 Euro“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK PLUS, Rainer Striebel. In den Folgequartalen seien es jeweils 21 Euro. „Über die Laufzeit von fünf Jahren rechnen wir mit einem mehrstelligen Millionenbetrag, den wir investieren werden.“ Im Gegenzug erhofft sich die Kasse „direkte Einsparungen durch die Aufdeckung von Doppelverordnungen und unerwünschte Nebenwirkungen“. Verbesserte Therapietreue und weniger Krankenhausaufenthalte wirkten sich zudem positiv auf die Gesundheit der Patienten aus.
Nach einem Informations- und Einschreibequartal sollen die ersten beiden Stufen des Projektes zum 1. Juli 2014 starten. Die Teilnahme ist für alle Haus- und Fachärzte in Sachsen und Thüringen freiwillig. Interessierte Ärzte können eine Teilnahmeerklärung auf der Internetseite www.arzneimittelinitiative.de abrufen. Das Projekt wird wissenschaftlich evaluiert.
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