Arzt und Patient: Vorteile einer gemeinsamen Entscheidungsfindung nicht belegt

Köln – Bislang ist es offenbar nicht belegt, dass eine partizipative Entscheidungsfindung (Shared Decision Making, SDM) in der Medizin Vorteile für den Gesundheitszustand oder die Lebensqualität der Patienten bietet.
Vorteile scheint das Verfahren aber für ergänzende Endpunkte wie „Wissen“, „richtige Einschätzung von Risiken“ und „Arzt-Patient-Kommunikation“ zu haben. Zu diesem – vorläufigen – Ergebnis kommt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die Analyse erfolgte im Rahmen des Themencheck Medizin. Die Fragestellungen in diesem Bereich gehen auf Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern zurück.
Das SDM setzt unter anderem voraus, dass Patient und Arzt bereit sind, eine Behandlungsentscheidung gleichberechtigt auf Augenhöhe zu treffen. Dabei spielen die Präferenzen der Beteiligten und umfassende Informationen zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Behandlungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle.
Das SDM soll nicht nur die Zufriedenheit der Patienten mit dem Entscheidungsprozess erhöhen, sondern auch die Behandlungsergebnisse verbessern.
Das Wissenschaftsteam prüfte den Nutzen verschiedener SDM-Maßnahmen oder deren Kombination im Vergleich zueinander und im Vergleich zum Vorgehen ohne SDM. Dies geschah im Hinblick auf patientenrelevante Endpunkte wie „Gesundheitszustand“ und „Lebensqualität“.
Es zeigten sich für diese patientenrelevanten Endpunkte weder für den Einsatz von Entscheidungshilfen noch für andere Maßnahmen der SDM Vor- oder Nachteile. In einer ergänzenden Betrachtung untersuchten die Wissenschaftler weitere Endpunkte.
Dabei fanden sie für den Vergleich Entscheidungshilfen als SDM-Maßnahme versus Standardversorgung unter anderem bei den Endpunkten „Wissen“, „richtige Einschätzung von Risiken“, „Arzt-Patient-Kommunikation“ und „Übereinstimmung zwischen informierter Präferenz und Entscheidung“ einen Vorteil zugunsten der Entscheidungshilfe, also des SDM.
Das IQWiG bittet zu dem vorläufigen Bericht um Stellungnahmen bis zum 5. Oktober.
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