Ausland

Arzt von Komapatient Lambert freigesprochen

  • Dienstag, 28. Januar 2020
Unterstützer demonstrieren für Vincent Lambert am 19. Mai 2019 in Lyon, Frankreich /dpa
Unterstützer demonstrieren für Vincent Lambert am 19. Mai 2019 in Lyon, Frankreich /dpa

Reims/Brüssel – Ein Gericht in Reims hat den Arzt des im Juli gestorbenen Komapatien­ten Vincent Lambert freigesprochen. Der Mediziner Vincent Sanchez habe sich stets an die jeweils geltende Rechtsprechung im Fall Lambert gehalten, urteilte das Gericht heute französischen Medienberichten zufolge.

Die Eltern des langjährigen Komapatienten Lambert (1976-2019) hatten den leitenden Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt. Sie ließen nach der Entscheidung über ihren Anwalt Jean Paillot mitteilen, dass sie „sehr wahrscheinlich“ Berufung einlegen würden.

Lambert war am 11. Juli gestorben, nachdem ein von Sanchez geführtes Ärzteteam des Universitätskrankenhauses Reims CHU die Geräte abgestellt hatte. Um seine Behandlung hatte es jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Europäischen Menschenrechts­ge­richtshof gegeben.

Während Lamberts Ehefrau Rachel als Vormund ihres Mannes die Behandlung beenden lassen wollte, legten seine Eltern dagegen zuletzt noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Der frühere Krankenpfleger Lambert lag seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wach­koma. Bereits am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung zu stoppen. Diese Entscheidung wurde von unterschiedlichen Gerichten bestätigt und wie­der verworfen.

Schon drei Jahre zuvor hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Beschluss eines anderen Ärzteteams zur Einstellung der künstlichen Ernährung bestätigt. Zuletzt lehnte das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne ein weiteres Berufungs­verfah­ren der Eltern ab.

kna

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