Ausland

Arzt von Komapatient Lambert vor Gericht

  • Montag, 25. November 2019
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Paris – Der für das Ende der Behandlung des französischen Komapatienten Vincent Lam­bert (1976-2019) zuständige Arzt muss sich morgen wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten.

„Es ist keine Rache. Der Arzt hat die rote Linie überschritten und muss sich dafür verant­worten“, zitieren französische Medien den Anwalt der Eltern, Jean Paillot. Die Eltern ver­klagten das Krankenhaus und den leitenden Arzt Vincent Sanchez wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der langjährige Komapatient Lambert war im Juli gestorben, nachdem ein von Sanchez geführtes Ärzteteam des Universitätskrankenhauses Reims CHU die Geräte abgestellt hatte. Um seine Behandlung hatte es jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Euro­päischen Menschenrechtsgerichtshof gegeben.

Während Lamberts Ehefrau Rachel als Vormund ihres Mannes die Behandlung beenden lassen wollte, legten seine Eltern dagegen zuletzt noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Lambert lag seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Bereits am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung des früheren Krankenpflegers zu stoppen. Diese Entscheidung wurde von unterschiedlichen Gerichten bestätigt und wie­der verworfen.

Schon drei Jahre zuvor hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Beschluss eines anderen Ärzteteams zur Einstellung der künstlichen Ernährung bestätigt. Zuletzt lehnte das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne ein weiteres Berufungsver­fah­ren der Eltern ab.

kna

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