Arzt wegen gewerbsmäßiger Abrechnungsbetrügereien vor Gericht
Frankfurt am Main – Gewerbsmäßiger Abrechnungsbetrug wird seit Montag einem Arzt vor dem Landgericht Frankfurt zur Last gelegt. Der Anklage zufolge soll der 68 Jahre alte Mediziner zwischen 2010 und 2013 in mindestens 13 Fällen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Behandlungen zur Abrechnung eingereicht haben, die er nicht ausreichend dokumentiert oder überhaupt nicht vorgenommen hatte. Von den insgesamt 655.000 Euro, die an den in Bad Vilbel praktizierenden Schmerztherapeuten ausgezahlt wurden, seien etwa 291.000 Euro zu Unrecht erstattet worden.
Weil sich der Arzt damit eine „regelmäßige Einkommensquelle von nicht unerheblicher Höhe” gesichert habe, geht die Staatsanwaltschaft von einer gewerbsmäßigen Vorgehensweise aus. Am ersten von vorläufig sieben festgelegten Verhandlungstagen wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Der Angeklagte signalisierte allerdings, sich an den kommenden Verhandlungstagen äußern zu wollen.
Die Unregelmäßigkeiten waren 2013 aufgeflogen, nachdem sich einige Patienten bei der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet und von falschen Kostenrechnungen berichtet hatten.
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