Bewährungsstrafe für Arzt wegen Abrechnungsbetrugs
Frankfurt am Main – Wegen Betrugs bei Abrechnungen medizinischer Leistungen ist ein Arzt in Frankfurt am Main zu einem Jahr und zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht verhängte heute darüber hinaus 300 gemeinnützige Arbeitsstunden in einem Hospiz gegen den 69 Jahre alten Schmerztherapeuten.
Der Angeklagte hatte in elf Fällen gegen seine Dokumentationspflichten verstoßen und Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen zur Abrechnung vorgelegt, die in dieser Form nicht hätten erstattet werden dürfen. Es handelte sich nach den Berechnungen um einen Betrag von rund 260.000 Euro, von denen rund 52.000 Euro zu Unrecht bezahlt wurden.
Vor Gericht hatte der Mediziner innerhalb der mehrtägigen Beweisaufnahme ein Geständnis abgelegt und sich damit den drohenden Gefängnisaufenthalt erspart. Aufgrund hohen Patientenaufkommens habe er beim Erstellen der Abrechnungen den Überblick verloren.
Strafmildernd rechnete das Gericht den Umstand an, dass sich der Angeklagte durch die Taten nicht selbst bereichert hatte. Die KV Hessen hatte den Betrag durch Verrechnung mittlerweile wieder ausgleichen können.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: