Arzt weist Vorwürfe wegen tödlichen Behandlungsfehlers zurück
Berlin – Ein Arzt, der für den plötzlichen Herztod einer Patientin verantwortlich sein soll, hat die Vorwürfe vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten zurückgewiesen. Die 71 Jahre alte Frau habe keine akuten Beschwerden geschildert, als er im Rahmen einer Routineuntersuchung auch ein Belastungs-EKG durchführte, sagte der 63-Jährige gestern zu Prozessbeginn.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Das Belastungs-EKG sei kontraindiziert gewesen, weil die Frau an einer schweren Erkrankung der Herzkranzgefäße gelitten habe. Die Rentnerin war rund drei Jahre Patientin des Angeklagten, als sie im Juni 2014 unmittelbar nach einem Belastungs-EKG in der Praxis im Stadtteil Charlottenburg nach erfolgloser Reanimation verstarb.
Der Arzt hätte bei der hausärztlichen internistischen Behandlung vorhersehen können und müssen, dass es bei der Patientin zu einem Herzkammerflimmern kommen und die Geschädigte einen plötzlichen Herztod erleiden könnte, heißt es in der Anklage.
Der Arzt sagte, ihm sei die koronare Herzerkrankung der Patientin bekannt gewesen. Eine invasive Herzkatheteruntersuchung habe die seit Längerem erkrankte Frau abgelehnt. Akute Beschwerden habe sie aber nicht geschildert. Nach einem Ruhe-EKG habe er wie bei früheren Routineuntersuchungen ein Belastungs-EKG durchgeführt. Als sie Atemnot bekam, habe er es gestoppt.
Das Gericht hat mehrere Gutachter bestellt. Die Kardiologen seien teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, hieß es am Rande des Prozesses. Wann es zum Urteil kommt, blieb zunächst offen.
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