Ärzte drängen auf bessere Krisenvorbereitung der Krankenhäuser

Nürnberg – Eine verbindliche organisatorische Vorbereitung der Krankenhäuser auf den Kriegsfall und andere Krisen haben die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) angemahnt.
Zusammen mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung (DAKEP) plädieren sie dafür, in den Häusern die Funktion eines Leiters oder einer Leiterin für Krankenhausalarm- und Einsatzplanung mit klar definiertem Zeitkontingent und gesetzlicher Grundlage zu schaffen – vergleichbar mit den Brandschutzbeauftragten.
„Eine Alarm- und Einsatzplanung, die nebenbei im klinischen Alltag mitläuft, wird den aktuellen Bedrohungsszenarien nicht gerecht“, hieß es aus den Verbänden. Ziel müsse es sein, Krankenhäuser auch unter außergewöhnlichen Belastungen handlungsfähig zu halten. „Resilienz entsteht nicht zufällig, sondern durch klare Zuständigkeiten, belastbare Führungsmodelle und regelmäßige Übungen“, betonte der DGAI-Präsident Gernot Marx.
„Entscheidend ist, wie schnell ein Ereignis erkannt wird, wie zuverlässig Alarmierungswege greifen und ob eine klar definierte Führungs- und Stabsstruktur unmittelbar handlungsfähig ist“, erläuterte Thomas Wurmb, Mitglied im wissenschaftlichen Arbeitskreis Notfallmedizin der DGAI und Vorstandsmitglied der DAKEP. Nur wenn Organisation und Entscheidungswege funktionierten, blieben vorhandene Ressourcen nutzbar.
„Ohne klare Struktur gehen Übersicht, Priorisierung und Koordination verloren – und damit sinkt real die Behandlungskapazität. Die Funktion eines Leiters für Krankenhausalarm- und Einsatzplanung ist hier zentral“, betonte der Experte.
Laut Jörg-Christian Brokmann, zweiter Sprecher der Sektion Notfallmedizin der DGAI, ist Alarm- und Einsatzplanung keine Aufgabe weniger Personen – sie betreffe vielmehr die gesamte Belegschaft. Dazu gehörten verbindliche Schulungs- und Trainingskonzepte sowie regelmäßige, realitätsnahe Krisenübungen, die strukturell verankert und finanziert werden müssen, so Brokmann.
Vor diesem Hintergrund fordern DGAI, BDA und DAKEP, die Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplanung verbindlich im geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz zu verankern. Dort müsse geregelt werden, welche Mindestanforderungen Krankenhäuser im Hinblick auf Krisen- und Verteidigungsfähigkeit erfüllen müssen, wie Führungsfunktionen ausgestattet seien und welche personellen Ressourcen dauerhaft vorzuhalten seien. Ebenso müsse die Finanzierung dafür gesichert werden.
Vorsorge dürfe nicht vom ökonomischen Druck des Klinikalltags abhängen, forderte auch die BDA-Präsidentin Grietje Beck. „Wir stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen – aber wir brauchen die strukturellen Voraussetzungen, um sie im Ernstfall auch tragen zu können“, betonte sie.
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