Ärzteschaft

Ärzte drängen auf Sofortmaßnahmen gegen Finanznot

  • Montag, 24. März 2025
/yurchello108, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) drängt Union und SPD dazu, Reformvorschläge zur nachhaltigen Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung vorzulegen.

„Die bisherigen drei Sätze aus dem Sondierungspapier werden der Bedeutung des Gesundheitswesens auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nicht im Ansatz gerecht“, kritisierte die Kammerversammlung am vergangenen Wochenende in Düsseldorf.

Aus Sicht der nordrheinischen Ärzte muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schnellstmöglich von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Angesichts knapper Kassen müsse zudem der Zugang der Patienten in der Notfall- wie in der Regelversorgung besser gesteuert werden.

Die Fehlinanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sei nicht nur teuer, sondern auch belastend für Patienten und medizinisches Personal gleichermaßen, so die Delegierten. Sie fordern außerdem, die Bürokratie deutlich zurückzufahren.

„Die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Wahlkampf weder ausreichend diskutiert noch als Problem wahrgenommen worden“, sagte der Präsident der Ärztekammer, Sven Dreyer. Das Krankenkassendefizit von mehr als sechs Milliarden Euro aus dem vergangenen Jahr müsse „ein Weckruf sein“, warnte er.

Die Kammerversammlung rief die politischen Entscheidungsträger zudem auf, die Ärztekammern frühzeitig in die sicherheitspolitischen Entscheidungen einzubinden, zum Beispiel bei den Strukturen des regionalen und überregionalen Katastrophenmanagements.

Wichtig sei dabei eine feste Verankerung der Ärzteschaft in den Krisenstäben auf kommunaler und Landesebene sowie regelmäßige Katastrophenschutzübungen zusammen mit Ärztinnen und Ärzten.

Die Delegierten begrüßten bei ihrem Treffen die elektronische Gesundheitsakte (ePA) grundsätzlich – diese dürfe aber erst flächendeckend umgesetzt werden, wenn alle Funktionen sicher funktionierten, erläuterten sie. „Nach erfolgreicher und ausreichender Testung, insbesondere auf die Praxistauglichkeit, ist die ePA mit den dargestellten Funktionalitäten in der Breite zu etablieren“, so die Kammerversammlung.

Die Delegierten diskutierten bei ihrem Treffen auch über die Anwendungen von künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen. Diese komme bei der Patientenversorgung in Krankenhäusern und Arztpraxen immer häufiger zum Einsatz, insbesondere in Bildgebung, Diagnostik und bei der Dokumentation.

„Umso wichtiger ist es, Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen in der Medizin in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung angemessen zu vermitteln“, sagte Dreyer. „Wir wollen dafür nicht nur unsere eigenen Gremien in die Pflicht nehmen, sondern appellieren auch an Universitäten und Anbieter von ärztlichen Fortbildungen, entsprechende Curricula und Module zu entwickeln“, sagte der Kammerpräsident.

Die Kammerversammlung wies auch darauf hin, dass immer mehr Menschen, die Cannabis zu reinen Genusszwecken konsumierten, die Droge über ein Privatrezept aus dem Internet bezögen. Denn seit dem April 2024 müsse Medizinalcannabis nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden, ein normales E-Rezept reiche aus. International agierende Internetanbieter hätten daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt.

„Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Medizinalcannabis ungeregelt über Onlineplattformen aus dem In- und Ausland in großen Mengen zu Genusszwecken bestellt werden kann“, kritisierte Dreyer. Dieser graue Markt müsse dringend reguliert werden, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Medizinalcannabis nur jenen verschrieben werde, die es aus medizinischen Gründen benötigen.

Ärztinnen und Ärzte sollten Medizinalcannabis deshalb ausnahmslos nur nach persönlichem Kontakt mit dem Patienten in der Praxis verordnen dürfen. Alternativ sollte die Cannabisverordnung erneut dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden, mahnte das nordrheinische Ärzteparlament an.

hil

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