Ausland

Ärzte in Polen wegen zu spät vorgenommenem Schwangerschaftsabbruch verurteilt

  • Mittwoch, 4. März 2026
Der Tod der 30-jährigen Izabela hatte 2021 in Polen landesweite Proteste gegen das rigide Abtreibungsrecht ausgelöst. /picture alliance, ZUMAPRESS.com, Alex Bona
Der Tod der 30-jährigen Izabela hatte 2021 in Polen landesweite Proteste gegen das rigide Abtreibungsrecht ausgelöst. /picture alliance, ZUMAPRESS.com, Alex Bona

Warschau – Fünf Jahre nach dem Tod einer 30-jährigen Frau aufgrund eines zu spät vorgenommenen Schwangerschaftsabbruchs in Polen hat ein Gericht drei Ärzte zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt.

Ein Regionalgericht in Katowice verurteilte die Ärzte zu bis zu 18 Monaten Haft, nachdem einer von ihnen in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Alle drei Ärzte erhielten zudem ein mehrjähriges Berufsverbot.

Die Patientin war im September 2021 in einem Krankenhaus in Pszczyna im Süden des Landes an einem septischen Schock gestorben. Sie war in der 22. Woche schwanger und mit schweren Komplikationen eingeliefert worden.

Ihre Familie beklagte damals, die behandelnden Ärzte hätten eine „abwartende Haltung“ in Bezug auf den Abbruch eingenommen. Die drei Ärzte wurden nun für schuldig befunden, das Leben der Frau direkt gefährdet zu haben.

„Es ist eine angemessene und gerechte Strafe“, sagte die Anwältin der Familie, Karolina Kolary, nach der nicht-öffentlichen Anhörung zu Journalisten. Der Fall sei von „grober Fahrlässigkeit, einer eklatanten Missachtung grundlegendster ärztlicher Pflichten“ geprägt gewesen.

Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur bei Vergewaltigung, Inzest und Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau dürfen Abbrüche vorgenommen werden. Die Beihilfe zu illegalen Abbrüchen wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Aufgrund der restriktiven Regelung haben viele Mediziner Angst davor, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen oder zögern lange, bevor sie eingreifen.

Das Schicksal der Frau hatte die damals regelmäßig stattfindenden Proteste gegen das Abtreibungsrecht in Polen verstärkt. Frauenrechtsgruppen beklagten die 30-Jährige als das erste Opfer des nahezu vollständigen Abtreibungsverbots. Das Oberste Gericht Polens hatte mit Unterstützung der damaligen Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei im Oktober 2020 auch die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten für verfassungswidrig erklärt.

Die Nachfolgeregierung ist bisher im Parlament damit gescheitert, das Abtreibungsrecht zu reformieren. Mit dem Amtsantritt des Rechtsnationalisten Karol Nawrocki 2025 ist eine Lockerung der Gesetze noch unwahrscheinlicher geworden. Offiziell gab es in Polen bei einer Bevölkerung von 38 Millionen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 nach Angaben der staatlichen Krankenkasse (NFZ) nur 411 legale Schwangerschaftsabbrüche.

Zusätzlich zu den Anklagen gegen die Ärzte stellte der NFZ zahlreiche Unregelmäßigkeiten in Izabelas Behandlung fest und verhängte gegen das Krankenhaus eine Geldstrafe von 650.000 Zloty (rund 151.300 Euro). Die polnische Patientenbeauftragte stellte zudem eine Verletzung von Izabelas Rechten fest und empfahl neue Richtlinien für septischen Schock und die Gesundheit von Frauen gefährdende Situationen.

afp

Diskutieren Sie mit:

1

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (1)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung