Arzteigene GOÄ an Bundesgesundheitsministerium geschickt

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am vergangenen Montag eine arzteigene Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit betriebswirtschaftlich kalkulierten Preisen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt, wie ein Sprecher der BÄK bestätigte. Sie ist noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmt. Mehr als 5.500 Gebührenordnungsziffern hat die Bundesärztekammer gemeinsam mit Fachverbänden erarbeitet. Im August 2022 hatte das BMG in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag eingeräumt, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde. Das sei „unbestritten“ und es gelte sowohl in Bezug auf die Leistungsbeschreibungen als auch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen, hieß es in der Antwort.
Der Staatssekretär im BMG, Edgar Franke, erläuterte weiter, sobald ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV-Verband vorliege, werde das Ministerium diesen prüfen und danach entscheiden, „ob beziehungsweise inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen“ könne. Dabei werde man „insbesondere auch mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem“ berücksichtigen. Er wiederholte damit Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die er in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt gemacht hatte. Der Minister hatte damals eine Prüfung versprochen, aber zugleich klargemacht, dass er eine Umsetzung für unwahrscheinlich hält. Er erläuterte damals, es dürfe keine Verschiebung des Verhältnisses von PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben.
Auf dem diesjährigen 126. Deutschen Ärztetag in Bremen hatten die Delegierten das BMG aufgefordert, sich unverzüglich mit dem vorliegenden Entwurf einer novellierten GOÄ zu befassen. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt hatte Lauterbach zur Eröffnung des Deutschen Ärztetags ein persönliches Exemplar der neuen GOÄ mit Paragrafenteil und die Leistungsbeschreibungen, aber noch ohne Preise überreicht. Die Gebührenordnung steht schon lange in der Kritik, da sie im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1982 stammt und 1996 lediglich teilnovelliert wurde.
Reinhardt hatte im Deutschen Ärzteblatt kritisiert: „Bei allem Verständnis dafür, dass in dieser Legislaturperiode viele weitere wichtige gesundheitspolitische Strukturreformen angegangen werden müssen, gehört auch die GOÄ-Novelle der Gebührenordnung für Ärzte zwingend auf die Agenda des Bundesgesundheitsministeriums“. Die GOÄ sei völlig veraltet und bilde weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
Mitte Januar will die Bundesärztekammer in einem Verbändegespräch über das weitere Vorgehen zur GOÄneu diskutieren.
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