Landesärztekammer Thüringen bekräftigt Ruf nach GOÄ-Reform

Jena – Eine zeitnahe Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fordert die Landesärztekammer Thüringen.
In einer entsprechenden Resolution der Kammerversammlung heißt es, der Verordnungsgeber müsse seiner Verantwortung für die amtliche Gebührenordnung gerecht werden und der ordnungspolitischen Funktion der GOÄ wieder Geltung verschaffen.
Die Mittel dazu lägen vor, so die Kammer, da die Bundesärztekammer (BÄK) den gemeinsam mit Fachexperten erarbeiteten Entwurf der GOÄ neu bis Jahresende 2022 beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht habe.
Die geltende GOÄ bilde weder den derzeitigen Stand der Wissenschaft sowie den medizinisch-technischen Fortschritt ab, noch berücksichtige sie die Steigerungen von Verbraucherpreisen, hieß es weiter.
Zudem führten die notwendigen Analogabrechnungen immer wieder zu Fehlinterpretationen, Rechtsstreitigkeiten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand aller Beteiligten.
„Es ist folglich im Sinne aller Beteiligten, dass mit einer gerechten, transparenten, nachvollziehbaren und leistungsgerechten Honorierung Qualität und Rechtssicherheit in der Versorgung geschaffen werden“, erklärte die Landesärztekammer.
Man appelliere an die Thüringer Landesregierung, sich auch im Bundesrat für die Reform zu engagieren und die neue GOÄ jetzt umzusetzen.
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