Ärztekammer drängt auf verpflichtende Weiterbildungskooperation für Krankenhäuser

Bad Nauheim – Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hessen (LÄKH) hat die Landesregierung in Hessen aufgefordert, Krankenhäuser dazu zu verpflichten, bei der ärztlichen Weiterbildung mit anderen Einrichtungen zu kooperieren, wenn sie die entsprechende Weiterbildung nicht vollständig selbst anbieten können. Eine entsprechende Regelung ist in Nordrhein-Westfalen bereits auf dem Weg.
Nach Überzeugung der LÄKH-Delegiertenversammlung ist eine solche verpflichtende Kooperation im Zusammenhang mit der Krankenhausreform von großer Bedeutung, um die zukünftige fachärztliche Weiterbildung zu sichern. Ansonsten könnte die Spezialisierung und Veränderungen durch die Zuteilung von Leistungsgruppen zu Engpässen in der ärztlichen Weiterbildung führen.
„Durch eine gesetzliche Verankerung der Weiterbildungskooperation würden die Krankenhäuser in Hessen verpflichtet, sich zu Weiterbildungsverbünden zusammenzuschließen. Dies ermögliche wiederum eine strukturierte Rotation für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten und sichere somit die fachärztliche Weiterbildung“, fassten die Delegierten ihr Anliegen an die Politik zusammen.
In NRW sollen Krankenhäuser zu Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden, wenn sie die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte intern nicht umfassend vermitteln können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vor, der Anfang Februar per Kabinettsbeschluss auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde.
Auch die Beteiligung der übrigen Krankenhäuser an diesen Kooperationen soll verpflichtend sein. „Mit diesen Änderungen am NRW-Krankenhausgestaltungsgesetz soll sichergestellt werden, dass auch nach Umsetzung der neuen Krankenhausplanung Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weiterhin in allen Krankenhäusern eine vollumfängliche Weiterbildung entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung absolvieren können“, informiert das Rheinische Ärzteblatt.
In einem weiteren Beschluss thematisierten die Delegierten der LÄKH bei ihrem Treffen Ende März die humanitären Notlagen in Kriegsgebieten.
Im Namen der hessischen Ärzteschaft fordern sie die hessische Landes- und die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass humanitäre Hilfe und medizinische Versorgung in Krisen- und Kriegsregionen der Welt uneingeschränkt und ohne Gefahr für Leib und Leben der Helfenden jederzeit möglich gemacht werden.
Insbesondere müsse die Arbeit der Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Medico International und der UN-Organisationen gewährleistet werden.
Darüber hinaus rufen die hessischen Ärztinnen und Ärzte die Bundesregierung auf, aus humanitären Gründen Behandlungsplätze in Deutschland anzubieten, um das Leid der Bevölkerung zu lindern, insbesondere von schwerverletzten und schwerkranken Kindern.
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