Politik

Weiterbildung: Kliniken in Nordrhein-Westfalen zu Kooperationen verpflichtet

  • Donnerstag, 5. Februar 2026
Krankenhaus Meeting Weiterbildung
/peopleimages.com, stock.adobe.com

Berlin – Die ärztliche Weiterbildung soll unter den Bedingungen einer sich wandelnden Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) strukturell abgesichert werden. Verpflichtende Kooperationen, Rotationen und Verbünde sollen verhindern, dass Spezialisierung und Zentralisierung zulasten des ärztlichen Nachwuchses gehen.

Dazu beschloss die Landesregierung NRW vorgestern einen Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW), der im Herbst 2026 in Kraft treten soll.

Mit den geplanten Änderungen verfolgt sie unter anderem das Ziel, die Resilienz der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen im Umgang mit Krisen und Notfällen weiter voranzutreiben.

Zugleich greift der Gesetzentwurf die Sicherung der ärztlichen Weiterbildung auf. Er sieht Kooperationen der Krankenhäuser vor, damit Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weiterhin eine vollumfängliche Weiterbildung entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung absolvieren können.

Konkret sollen Krankenhäuser demnach zu Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden, wenn sie die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte intern nicht umfassend vermitteln können. Auch die Beteiligung der übrigen Krankenhäuser an diesen Kooperationen soll verpflichtend sein.

Hintergrund ist die Krankenhausreform, die zu Spezialisierungen, Fusionen und Schließungen von Abteilungen führen wird. Mit der Konzentration hochkomplexer Leistungen sollen Qualität und Effizienz gesteigert werden. Doch diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Weiterbildung: Nicht mehr jedes Haus wird künftig das gesamte fachliche Spektrum vorhalten können, das für eine vollständige Facharztweiterbildung erforderlich ist.

Die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen bewerten deshalb die geplanten Änderungen positiv. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Hans-Albert Gehle, unterstrich vor allem die Notwendigkeit verbindlicher Strukturen.

„Es ist dringend erforderlich, unserem ärztlichen Nachwuchs die Weiterbildung ohne Abstriche und Brüche zu ermöglichen“, sagt er dem Deutschen Ärzteblatt. Sollten die Krankenhäuser das im eigenen Haus aufgrund fehlender Leistungsgruppen nicht gewährleisten können, müssten verpflichtend Rotationen oder Verbünde organisiert werden. Das sei auch für die Sicherung der Patientenversorgung enorm wichtig.

Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Sven Dreyer, begrüßt es, dass in dem Entwurf zur Überarbeitung des NRW-Krankenhausgestaltungsgesetzes eine Passage aufgenommen wurde, in der Krankenhäuser zu Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden. Weiterbildungsverbünde würden in der Praxis nach seiner Ansicht nur dann reibungslos funktionieren, wenn es Kooperationspflichten geben würde, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.

Der Ärztekammer Nordrhein sei es vor allem wichtig, dass sich die stärkere Spezialisierung einzelner Kliniken nicht negativ auf die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses auswirkt, so Dreyer heute. „Wir müssen verhindern, dass sich Weiterbildungszeiten wegen häufiger Stellen- und Wohnortwechsel verlängern, schon allein damit sich der Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten nicht weiter verschärft und darüber neue Wartezeiten für Patientinnen und Patienten entstehen.“

Unterstützung kommt auch vom Marburger Bund (MB). Dessen 1. Vorsitzende, Susanne Johna, bezeichnete die geplanten Anpassungen als „ausdrücklich zu begrüßen“. Weiterbildung werde damit „als gemeinsame Verantwortung der Krankenhäuser anerkannt und strukturell abgesichert. „Das ist ein wichtiger erster Schritt zum Abbau von rechtlichen Hürden bei der standortübergreifenden ärztlichen Weiterbildung, dem andere Länder folgen sollten“, so die MB-Vorsitzende.

Johna betont zugleich, dass Kooperationen allein nicht ausreichten: „Damit Weiterbildungsverbünde in der Praxis funktionieren, braucht es jedoch mehr als Kooperationspflichten.“ Der Marburger Bund fordere seit langem eine rechtssichere Ausgestaltung und den Abbau unnötiger Hürden. „Dazu gehört insbesondere eine bundesgesetzliche Ausnahme vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die ärztliche Weiterbildung. Denn Kontinuität, Planungssicherheit und verlässliche Arbeitsbedingungen sind entscheidend für eine gute Weiterbildung.“

Dies bestätigt dem Deutschen Ärzteblatt ein Arzt in Weiterbildung aus NRW: „Durch die Krankenhausplanung sind mit dem Wegfall zahlreicher Spezialisierungen wichtige Weiterbildungsstätten reduziert worden“, erklärte Andrej Weissenberger vom Städtischen Klinikum Solingen.

Für eine gute und strukturierte Facharztweiterbildung seien jedoch Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte von entscheidender Bedeutung. „Verbindliche und rechtssichere Weiterbildungskooperationen tragen dem Rechnung und sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so der angehende Facharzt für Pädiatrie, der auch Mitglied der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ist.

Johna mahnt mit Blick auf die laufenden bundespolitischen Beratungen: „Jetzt kommt es darauf an, auf Bundesebene die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zu schaffen, damit Weiterbildungsverbünde flächendeckend und ohne rechtliche Unsicherheiten umgesetzt werden können. Das ist eine Investition in den fachärztlichen Nachwuchs und in die Zukunft der Patientenversorgung.“ 

Bereits im Vorfeld hatte die ärztliche Selbstverwaltung die Reform auch bezüglich der Weiterbildung eng begleitet. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hatte im Dezember 2025 gemahnt: „Die Krankenhausreform wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie Versorgungssicherheit, Nachwuchsförderung und Weiterbildungsqualität gleichermaßen stärkt.“

Die ärztliche Weiterbildung sei entscheidend dafür, auch zukünftig genügend Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung zu haben. Mit der Reform müssten deshalb regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von Weiterbildungsverbünden gestärkt werden.

ER

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung