Ärzteparlament: Aktivrente sollte auch für Selbstständige gelten

Hannover – Selbstständig tätige Ärzte dürfen im Rahmen der sogenannten Aktivrente bei steuerlichen und sozialrechtlichen Anreizen zur Weiterarbeit im Alter nicht benachteiligt werden. Dies forderte heute mit einer großen Mehrheit der 130. Deutsche Ärztetag.
Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass alle Ärztinnen und Ärzte in den Genuss entsprechender Regelungen kämen, so die Delegierten. Ziel sei ein flexibler, rechtssicherer und attraktiver Weiterverbleib im Berufsleben über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus. Mehrere Delegierte setzen sich in der Debatte dafür ein.
Die von der Politik geplante Aktivrente müsse ausdrücklich auf Selbstständige ausgeweitet werden, sagte Tilman Kaethner von der Ärztekammer Niedersachsen. „Das ist eine Frage der Wertschätzung.“ Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte seien in gleicher Weise einzubeziehen wie abhängig Beschäftigte. Zudem brauche man sie angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesens in der ambulanten Versorgung.
Viele ältere Ärztinnen und Ärzte seien bereit, ihre Tätigkeit in reduziertem Umfang oder projektbezogen fortzuführen, betonten die Delegierten im Antrag. Die derzeit diskutierten Modelle einer Aktivrente zielten darauf ab, Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit zu schaffen, etwa über steuerliche Vergünstigungen oder flexiblere Hinzuverdienstregelungen. Diese Modelle müssten auch für die Ärzteschaft praktikabel und zugänglich sein.
Zudem setzte sich der 130. Deutsche Ärztetag heute erneut für eine stärkere Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor ein. Er bekräftigte, dass die gesundheitspolitisch angestrebte sektorenübergreifende Versorgung „nur durch kooperative ärztliche Tätigkeiten zwischen ambulantem und stationärem Bereich realisiert werden kann“.
Vor diesem Hintergrund ruft das Ärzteparlament die Bundesärztekammer auf, sich im Rahmen der derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorbereiteten Reform des Statusfeststellungsverfahrens dafür einzusetzen, dass ärztliche Kooperationen ausdrücklich als selbstständige Tätigkeiten anerkannt werden können. Ärztliche Tätigkeiten in gesetzlich vorgesehenen Kooperationsformen müssten von der Gefahr einer Einstufung als Scheinselbstständigkeit ausgenommen werden.
Mit Blick auf den ärztlichen Nachwuchs sprach sich das Ärzteparlament dafür aus, junge Ärztinnen und Ärzte stärker für die Patientenversorgung und die fachärztliche Weiterbildung zu gewinnen. Auf Antrag der Ärztekammer Berlin wurde die Bundesärztekammer beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form eine Informationskampagne sinnvoll wäre, die den Arztberuf in seiner ganzen Breite positiv darstellt und zugleich über berufsrechtliche Grenzen bestimmter Tätigkeitsfelder informiert.
Die Delegierten begründeten das mit der wachsenden Attraktivität kommerzieller Geschäftsmodelle außerhalb der klassischen Versorgung. Gewerbliche Anbieter mit „zum Teil rechtswidrigen medizinischen Geschäftsmodellen“ würden auf junge Ärztinnen und Ärzte zunehmend anziehend wirken, warnten sie.
Besonders Tätigkeiten in Bereichen wie minimalinvasive Ästhetik, Infusionstherapien sowie reine Fernbehandlungen, Hausbesuchsdienste oder medizinische Coachings könnten dazu führen, dass junge Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildungen vorzeitig beendeten oder gar nicht erst aufnehmen würden. Die vermeintlich attraktiven Arbeitsbedingungen verdeckten häufig, dass solche Tätigkeiten „berufsrechtlich oft eingeschränkt oder vollständig unzulässig sind“, befand der Deutsche Ärztetag.
Bekenntnis zu neuer Arbeitskultur in Kliniken und Praxen
Zugleich bekannte sich das Ärzteparlament ausdrücklich zu einer neuen Arbeitskultur in Kliniken und Praxen. Es setze sich für eine Arbeitswelt ein, „die auf Respekt, Kommunikation und Transparenz beruht“.
Hierarchische Strukturen müssten im ärztlichen Alltag abgebaut werden, um Abhängigkeitsverhältnisse aufzubrechen und insbesondere in der Weiterbildung bestehende Barrieren zu reduzieren. Ziel sei eine „faire und teamorientierte Arbeitsumgebung“, heißt es in dem Beschluss.
Mit Nachdruck und mehrfachen Redebeiträgen drängte heute Nadezda Jesswein von der Ärztekammer Niedersachsen auf einen besseren Mutterschutz für niedergelassene Ärztinnen. Politik, Länder und Selbstverwaltung müssten unverzüglich analog den Regelungen für angestellte Ärztinnen einen Mutterschutz für selbstständig tätige Medizinerinnen einführen, betonte sie. Die in Deutschland geltenden Regelungen seien angesichts einer EU-Richtlinie „längst überholt“.
Fehlende Schutzregelungen könnten Ärztinnen aus Sorge vor Einkommensverlusten oder organisatorischer Überlastung von einer Niederlassung abhalten könnten, befürchtet sie. Und eine sinkende Niederlassungsbereitschaft gefährde insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Frauenanteils in der hausärztlichen Versorgung langfristig die Patientenversorgung und die Stabilität der ärztlichen Selbstverwaltung. Ihr Antrag wurde zur weiteren Befassung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.
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