Ärzteschaft

Ärzteschaft: Mehr Prävention wagen

  • Montag, 2. Juni 2025
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Leipzig – Bei Prävention und Gesundheitsförderung haben sich die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags unter anderem für mehr Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung, bei der Mediennutzung und in den Sozialen Medien, für Erste Hilfe als Unterrichtinhalt und eine Stärkung der Gesundheitskompetenz ausgesprochen.

Auch ein Votum für ein Böllerverbot zum Schutz der Gesundheit und für eine Verminderung der Feinstaubbelastung, die Etablierung von Schulgesundheitsfachkräften, Prävention unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Stärkung geschlechtsspezifischer Gesundheit wurden besprochen und verabschiedet.

„Als Arzt in Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sehe ich tagtäglich wie früh sich gesundheitliche Chancenungleichheit und Risikofaktoren im Leben junger Menschen manifestieren“, sagte Andrej Weissenberger, Delegierter der Ärztekammer Nordrhein.

Viele Kinder würden in einer Umwelt aufwachsen, in denen gesunde Ernährung, Bewegung und ein verantwortungsbewusster Umgang mit diversen Substanzen nicht selbstverständlich seien. Prävention müsse daher früh erfolgen und nicht erst im Wartezimmer der kinderärztlichen Praxis oder in der Klinik, sondern in Vereinen, in Kitas, in Schulen und im Elternhaus, sagte er.

„Wir brauchen dringend politische Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche wirksam vor gefährdendem Konsumverhalten schützen“. Darunter fielen etwa Maßnahmen wie Einschränkungen zur Bewerbung von Lebensmitteln, deren Nährwerte für Zucker, Fett und Salz die von der WHO empfohlenen Richtwerte überschreiten würden, so Weissenberger.

„Verpflichtende Gesundheitsbildung in Kitas und Schulen ist keine Bevormundung, sie ist Ausdruck politischer Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen sowie aller sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher“, betonte der Arzt in Weiterbildung.

Dies konnte auch der Kinder- und Jugendmediziner Guido Judex aus Bayern im Vorfeld der Abstimmungen bestätigen. Er beobachte viele Gewichtszunahmen unter seinen jungen Patienten. Die Prävention nehme einen großen Stellenwert ein, weshalb auch er eine Zuckersteuer und Reduzierungen der Zuckermenge in Getränken befürworte.

Vor allem eine Zuckersteuer würde auch Christine Neumann-Grutzeck aus dem Vorstand gutheißen. Schon vor Jahren habe sie dazu einen Antrag gestellt, berichtet sie. Jetzt sei ein guter Zeitpunkt, dass die Ärzteschaft sich bei diesem Thema klar positioniere, um junge Menschen vor Folgeerkrankungen wie Diabetes zu schützen, sagte sie.

Eine freiwillige Selbstverpflichtung werde nichts bringen, sagte Oliver Funken aus Nordrhein in der Diskussion. Gebraucht werde ein fester Rahmen.

Hans-Otto Bürger setzte sich als Abgeordneter der Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen in einem Antrag dafür ein, ein Kinder-Lebensmittelwerbegesetz umzusetzen. Das Gesetz sehe vor, die Bewerbung von Kinderlebensmitteln, deren Nährwerte für Zucker, Fett und Salz die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Richtwerte überschreiten, künftig strikt zu regulieren. Auch das an Kinder gerichtete Sponsoring sollte nicht mehr zulässig sein, heißt es in dem Antrag.

Die Gesundheit unserer Kinder müsse wichtiger sein als der Lobbyismus im Bereich der Zuckersteuer, betonte auch Laura Dalhaus, Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Sie sprach sich für ein klares Votum für die Zuckersteuer aus.

Mit 159 Stimmen wurde dem Antrag für mehr Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung auf dem Deutschen Ärztetag schließlich zugestimmt.

Medienschutz für Kinder und Jugendliche

Viele Anträge gab es auch zum Medienschutz für Kinder und Jugendliche. So forderte Birgit Wulff, Delegierte der Ärztekammer Hamburg, gemeinsam mit Pedram Emami aus dem Vorstand der Bundesärztekammer und anderen einen Kinder- und Jugendschutz in den Sozialen Medien, auf Videoplattformen und bei Messengerdiensten.

Kinder- und Jugendärzte beobachteten mit Sorge einen ausufernden Medienkonsum bei Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag. Daneben würden gesundheitliche Beeinträchtigungen im physischen, psychischen und sozialen Bereich zunehmen. Häufig seien etwa psychische Auffälligkeiten, Suchterkrankungen und Adipositas.

Der Schutz des gesundheitlichen Wohls von Kindern und Jugendlichen könne durch bereits bestehende Regelungen nicht gewährleistet werden, heißt es von den Antragstellern. Eine Kontrolle von Altersbegrenzungen sei nicht gegeben, auch wenn sie etwa bei vielen Social-Media-Anbietern vorgesehen seien.

Anbieter internetbasierter Dienste sollen deshalb dem Antrag zufolge verpflichtet werden, Alterskontrollen vor jeglicher Nutzung durchzuführen, den Austausch von Bild- und Videomaterial unter 16 Jahren zum Schutz personenbezogener Daten und der Persönlichkeitsrechte zu unterbinden und Bild- und Videoinhalte mit Altersbeschränkung zum Kinder- und Jugendschutz zu klassifizieren, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien im Schulalltag böten sich Möglichkeiten für eine Regelung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes an, heißt es. Mit 183 Stimmen wurde dem Antrag zugestimmt.

„Wir alle wissen, dass eine nicht altersadäquate und ausufernde Mediennutzung die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet, sagte Antragstellerin Wulff vor der Abstimmung. Deshalb müsse die Ärzteschaft anmahnen, dass der Kinder- und Jugendschutz auch im virtuellen Raum gelte. Es müsse entsprechende Bemühungen für Regeln geben, damit dem entgegengewirkt werden könne.

Die Ablenkung durch die Medien sei spürbar, sagte Kinderarzt Judex, bei Kindern sei dies noch sehr viel extremer ausgeprägt. Zu beobachten sei, dass die Depressionsraten wachsen würden und die Konzentrationsraten sänken. „Die Kinder, die ohnehin Schwierigkeiten haben, sind am meisten betroffen“, sagte er.

Die Ärzteschaft sprach sich zudem gegen eine private Nutzung von Smartphones an Schulen aus. Petra Bubel, Abgeordnete der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Uwe Ebmeyer, Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer, und weitere plädierten in ihrem Antrag für eine gesundheitlich und pädagogisch sinnvolle Nutzung von digitalen Medien.

Die übermäßige Nutzung berge erhebliche Gefahren für die Gesundheit und Lernentwicklung der Kinder – eine unterrichtsfremde Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen zu reduzieren, werde daher empfohlen.

Die negativen Folgen seien durch verschiedene Studien, wie die der OECD, nachgewiesen, heißt es in dem Antrag. Der Rückgang von Lernerfolgen, Konzentrationsschwierigkeiten, eine verminderte Leistungsfähigkeit, Depressionen und Augenerkrankungen seien unter anderem typische Folgen.

Die Zeit in der Schule solle daher eine bildschirmfreie Zeit sein, um das vermittelte Wissen verarbeiten zu können und Konflikte, die durch die Geräte häufig entstünden, zu unterbinden.

Einen geregelten Umgang mit den Medien in der Schule befürwortete auch Gerald Quitterer aus dem Vorstand der Bundesärztekammer. Mit entsprechenden Maßnahmen könnten die Schulleitungen unterstützt werden, sie seien selbst oft unsicher, wie sie mit der Thematik umgehen sollten. Mit einem entsprechenden Antrag könne der Druck auf die Ministerien erhöht werden, entsprechende Regeln einzuführen. Dem Antrag von Bubel wurde mit 158 Stimmen zugestimmt.

Interaktion verbessern

Mit einem ähnlichen Thema beschäftigte sich auch der Antrag von Rudolf-Heinrich-Uwe Büsching, Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Gisbert Voigt, Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen. Gefordert wurde ein gewissenhafter Umgang mit digitalen Bildschirmmedien in Schulen. Die Interaktionen von Schülern und ihre Lern- und Konzentrationsfähigkeit sollen damit verbessert und negative Folgen verhindert werden.

„Noch ist dies ein pädiatrisches Problem, aber ich denke, in Zukunft wird es auch die Erwachsenenmedizin treffen“, sagte Büsching. „Die aktuelle Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen durch übermäßige Mediennutzung, insbesondere der digitalen Bildschirmmedien, ist immens.“ Deutschland sei, was das Thema angehe, noch sehr zurückhaltend, in anderen Ländern gebe es ausführliche Informationen zu organischen beziehungsweise psychiatrischen Erkrankungen im Kindesalter, die durch den intensiven Mediengebrauch zunehmen würden.

Die Schule sei ein Vorbild und wesentlich beteiligt an der Zeitausdehnung der Nutzung dieser neuen Medien, sagte Büsching. „Pädagogische Konzepte zur Medienmündigkeit bleiben der Goldstandard – aber wenn der Staat nicht mitzieht und die Medienkompetenzförderung nicht finanziert, dann bleibt nur die Reißleine“. Der Antrag wurde mit insgesamt 154 Stimmen angenommen.

Stärkung der Kindergesundheit

In einem Antrag von Katharina Thiede, Abgeordnete der Ärztekammer Berlin, und weiteren wurde die Stärkung der Kindergesundheit gefordert. Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche seien in ihren sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen und Ressourcen entscheidend benachteiligt, heißt es in dem Antrag.

Etabliert werden sollte daher eine armutsverhütende finanzielle Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Gleichzeitig müssten Maßnahmen zu Bildung und Teilhabe so gebündelt werden, dass sie für die Familien einfach zugänglich und abzurufen seien, hieß es. Dem Antrag wurde mit 156 Stimmen zugestimmt.

In einem Antrag von Klaus-Peter Spies, Delegierter der Ärztekammer Berlin und weiteren ging es um die unbefristete Etablierung von Schulgesundheitsfachkräften an öffentlichen Schulen. Gefordert wird darin von den Landesregierungen, eine unbefristete Einführung und Finanzierung von Schulgesundheitsfachkräften an allen öffentlichen Schulen zu realisieren.

Mit Schulgesundheitsfachkräften gelinge die Förderung der Gesundheitskompetenz bei Schülern, heißt es im Antrag. Sie könnten auf aktuelle gesundheitliche Probleme bei Schülern eingehen, medizinisches Fachwissen in den Schulalltag bringen und Krisensituationen begleiten. Dadurch würden Schüler mehr über ihre Gesundheit nachdenken und lernen. Mit dem Einsatz der Fachkräfte könnten Defizite der Gesundheitskompetenz beseitigt werden. Der Antrag wurde mit 107 Stimmen angenommen.

Ein weiteres Thema war die Wiederbelebung und Erste Hilfe als Unterrichtsinhalt. Dem Antrag von Jörg Fierlings, Delegierter der Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht aus dem Vorstand der Bundesärztekammer und weiteren wurde mit 186 Stimmen zugestimmt.

Gefordert wird darin, die Wiederbelebung und Erste Hilfe verpflichtend in die Lehrpläne der Jahrgangsstufen sieben bis zehn in alle Schulformen aufzunehmen, um die Reanimationsquoten langfristig zu erhöhen. Die Überlebenschancen für Menschen mit Herzstillstand könnten sich demnach verdoppeln bis verdreifachen, wenn mehr Menschen unmittelbar eine Wiederbelebungsmaßnahme einleiten könnten.

In Deutschland lernten junge Menschen die Wiederbelebung zu spät, Vorreiter Norwegen, Dänemark, die Niederlanden und Belgien seien in diesem Bereich besser aufgestellt und böten Erste Hilfe mit messbaren Erfolgen bereits als Pflichtfach an.

Gesundheitskompetenzen erhöhen

Dem Antrag von Jürgen Laporte zur Stärkung der Gesundheitskompetenz wurde ebenfalls mit einer Mehrheit von 134 Stimmen zugestimmt. „Alle klagen über schwindende Gesundheitskompetenz“, heißt es in dem Antrag. Erste Selbstbehandlungsschritte bei Krankheit könnten inzwischen nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Es werde mehr ärztliche Beratungszeit gebraucht, um Patienten ausreichende Kompetenzen zur Orientierung in der Informationsvielfalt zu vermitteln. In dem Antrag werden politische Gremien deshalb dazu aufgefordert, sich für mehr bezahlte hausärztliche Beratungszeit einzusetzen.

In einem Beschlussantrag von Victoria Witt, Delegierte der Ärztekammer Schleswig-Holstein, und weiteren wird eine vernetze, datenbasierte, wirksame Prävention und Gesundheitsförderung unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gefordert.

Bundes- und Landesregierungen sollen geeignete Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland schaffen und damit eine vernetzte, effektive, partizipative und datengestützte Präventionsstrategie ermöglichen, heißt es in dem Antrag.

Benötigt würden eine Plattformstruktur und klar geregelte Kooperationswege, um Synergien zu nutzen, erfolgreiche Projekte zu übertragbaren Modellen weiterzuentwickeln und gesundheitliche Ungleichheiten gezielter zu adressieren. Zentrale Akteure der öffentlichen Gesundheit sollen systematisch eingebunden werden.

„Ich erlebe regelmäßig, dass wir uns in einer Situation der Insellösungen befinden“, sagte Witt im Vorfeld der Abstimmung. Präventionsprojekte fänden zwar statt, aber nicht strukturiert, nicht datenbasiert. Mit wenig Synergieeffekten und Kooperationen. „Wir brauchen deshalb eine Plattformstruktur“, sagte sie.

In einem Antrag von Katharina Partow, Delegierte der Ärztekammer Berlin, und weiteren ging es um die Stärkung der gesellschaftlichen Sensibilität für geschlechtsspezifische Gesundheit. Empfohlen werden entsprechende Maßnahmen in Prävention, Aufklärung und Medienkommunikation.

Das Bewusstsein über geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich Risiko und Symptomatik lebensbedrohlicher Erkrankungen wie beispielsweise dem Herzinfarkt bei Frauen und Männern könne lebensrettend sein. Der Antrag wurde mit 164 Stimmen angenommen.

Mehr Prävention wurde auch im Beschlussantrag von Christian Klein, Abgeordneter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Jens Placke aus dem Vorstand der Bundesärztekammer und anderen gefordert.

Der Antrag steht für mehr Verhaltens- und Verhältnisprävention und fordert die Umsetzung einer herstellergetragenen Zuckersteuer, einer höheren Besteuerung von Alkoholika, einer weiteren Erhöhung der Tabaksteuer und ein Verbot von Lockangeboten für Alkoholika und Nikotinpräparate sowie Junkfood.

Die Mehreinnahmen sollten zweckgebunden zur frühzeitigen Gesundheitsförderung wie beispielsweise der Tabakentwöhnung, Schulbildung oder der Förderung von Breitensport eingesetzt werden.

„Mit Prävention kann Krankheitslast verringert werden“, sagte Klein. Primärprävention sei nötig, dieses Signal müsse vom Ärztetag ausgehen. Es brauche diesbezüglich ein positives Votum, um die Politik unter Druck zu setzen. Der Antrag wurde mit 144 Stimmen angenommen.

Bessere Bedingungen für die kommende Impfsaison

Um bessere Rahmenbedingungen für die Impfsaison 2025/2026 ging es im Beschlussantrag von Torben Ostendorf, Abgeordneter der Sächsischen Landesärztekammer, und weiteren.

Konkret sollen dafür die rechtlichen Grundlagen für eine eigenständig abrechenbare Impfberatung in der ärztlichen Versorgung geschaffen werden, Einzeldosen für COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung gestellt werden und die Entwicklung und zeitnahe Zulassung praxistauglicher Kombinationsimpfstoffe, wie beispielsweise Influenza und COVID-19, aktiv gefördert werden, heißt es im Antrag.

Hausärztliche Praxen würden regelmäßig die Hauptlast der Impfkampagnen tragen. Gleichzeitig zeige sich, dass gesetzliche und logistische Rahmenbedingungen vielfach nicht praxisgerecht ausgestaltet seien. Nur mit rechtzeitig abgestimmten und praxistauglichen Rahmenbedingungen könne die kommende Impfsaison daher erfolgreich verlaufen. Der Antrag wurde mit 137 Stimmen angenommen.

Ein weiteres Thema waren Verbote von Feuerwerkskörpern. Robin Maitra, Abgeordneter der Landesärztekammer Baden-Württemberg, und andere setzten sich für ein Böllerverbot zum Schutz der Gesundheit und Verminderung der Feinstaubbelastung ein.

„Wir wissen alle, dass eine Vielzahl von Verletzungen durch die Böllerei an Silvester stattfindet“, sagte Maitra vor der Abstimmung. Die Ophthalmologen gingen zum Jahreswechsel von 500 Verletzten aus, wovon ein Viertel stationär behandelt werden müsse. In der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde gebe es 8.000 Verletzungen pro Jahr durch Böllerei.

„Wir haben jede Menge Belastungen für die Menschen, aber auch für das Gesundheitssystem“, betonte Maitra. Hinzu kämen erhebliche Feinstaub- und CO2-Belastungen.

Mit einem Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken und einer Einrichtung von Böllerverbotszonen könne das Risiko für gesundheitliche Schäden deutlich verringert werden, heißt es im zugehörigen Antrag. Er wurde mit 126 Stimmen angenommen.

nfs

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