Ärztetag für Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Leipzig – Nach einer umfassenden, teils auch emotionalen Debatte hat sich der 129. Deutsche Ärztetag für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Mehrere entsprechende Anträge hat das Ärzteparlament heute in Leipzig angenommen.
Eine große Mehrheit der Delegierten stimmte dem Antrag einer Gruppe um Lydia Berendes (Ärztekammer Nordrhein) zu, der auf eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches im ersten Trimenon außerhalb des Strafgesetzbuches abzielt. Dabei soll ein verpflichtendes Beratungsangebot bestehen bleiben. Das Abstimmungsergebnis wurde mit viel Applaus aufgenommen.
Mehrere Studien deuteten darauf hin, dass sich das Versorgungsangebot im Zuge einer Entkriminalisierung deutlich verbessern werde, sagte Berendes in der Debatte. Es gelte zudem, strukturelle Voraussetzungen im Leben eines Kindes – von Kinderarmut über Gewalt und Missbrauch bis hin zu Kitaplätzen – zu verbessern.
In einem weiteren Antrag zum Thema von einer Gruppe um Birgit Wulff (Ärztekammer Hamburg), der ebenfalls angenommen wurde, wird argumentiert, dass die Entkriminalisierung Stigmata beseitige und Schwangere sowie Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entlaste. Auch hier wird erwartet, dass sich so die medizinische Versorgung von Schwangeren verbessern kann.
In dem Hamburger Antrag ebenso wie in der Debatte wurde mehrfach auf die entsprechende Empfehlung einer Expertenkommission von 2024 verwiesen, die die Regierung in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt hatte.
In einem ebenfalls angenommen Antrag unter anderem vom Abgeordneten Torben Ostendorf (Sächsische Landesärztekammer), heißt es, dass „künftig eine eigenständige, medizinisch und ethisch verantwortbare Regelung zum Schwangerschaftsabbruch“ geschaffen werden solle, „die sich an der Realität der Versorgung, dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person und dem ärztlichen Berufsverständnis orientiert“.
Der Deutsche Ärztetag fordert mit seiner mehrheitlichen Zustimmung zu einem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) zudem Politikerinnen und Politiker auf, „die Debatte um die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs mit Augenmaß zu führen und die Ärzteschaft eng in diese Diskussion einzubeziehen“.
Es gelte daran festzuhalten, „dass Ärztinnen und Ärzte sich auf Basis einer persönlichen Gewissensentscheidung frei dazu entscheiden können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen oder nicht durchzuführen“.
Es dürfe kein Arzt gezwungen werden, diese Eingriffe vorzunehmen, wenn er dies aus persönlichen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen nicht wolle, führte BÄK-Vizepräsidentin Ellen Lundershausen aus, die die Position der BÄK-Vorstandes vorstellte.
Wer Schwangerschaftsabbrüche durchführe, müsse wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden. Zudem wird betont, dass eine verbindliche, ergebnisoffene Beratung der Frauen beibehalten werden solle, ebenso wie die in dem Kontext geltende Fristenlösung. Der Arztvorbehalt solle zudem auf jeden Fall beibehalten werden, sagte Lundershausen.
„Der verpflichtenden neutralen Beratung und der Bedenkzeit vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch kommen eine wesentliche Bedeutung für eine informierte und konsistente Entscheidung der Frau zu“, heißt es im Antrag.
Zudem dringt das Ärzteparlament mit diesem Antrag nun darauf, Angebote zum operativen sowie zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in allen Regionen „in erreichbarer Entfernung“ zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene eine Wahlmöglichkeit zwischen den Verfahren haben.
An Paragraf 218 gab es in der Debatte Kritik von vielen Delegierten. Er stamme von 1871 und sei nicht von Ärztinnen und Ärzten mitbestimmt worden, betonte unter anderem die Gynäkologin Mandy Mangler (Ärztekammer Berlin).
Abgelehnt wurde eine Eingabe, die fordert, dass vor der Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch erst einmal die gesellschaftliche Frage dazu geklärt werden solle. Die Antragssteller erklärten, die Gesellschaft sei noch nicht bereit für den Schritt. Auch betonte der Antrag den Erhalt des ungeborenen Lebens sowie die Gewissensentscheidung von Ärztinnen und Ärzten, ob sie einen Abbruch durchführen wollen, deutlich stärker als andere Anträge. Eingebracht wurde das Papier unter anderem von Rudolf Henke (Nordrhein) und Martina Wenker (Niedersachsen).
Ein weiterer Antrag fordert neben der Entkriminalisierung, dass die ärztliche Leistung des Abbruchs ein Teil der Gesundheitsversorgung werden muss und rechtlich entsprechend geregelt wird. Dem stimmten die Delegierten ebenso mit großer Mehrheit zu.
Ein Antrag, der konkret fordert, der Abbruch müsse von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, wurde an den Vorstand zur weiteren Bearbeitung überweisen. Derzeit zahlen Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, die rund 250 Euro selbst. Dies bringt für einige finanzielle Schwierigkeiten mit sich. Auch die WHO empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche als Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und finanziell vollumfänglich abzusichern.
Diskussion um Beratung: verpflichtend oder freiwillig?
Während es unter den Rednerinnen und Rednern viel Einigkeit bezüglich der nötigen Entkriminalisierung gab, gingen die Ansichten in der Frage, ob die Beratungspflicht beibehalten werden sollte, etwas stärker auseinander. Manche forderten eine Liberalisierung – hin zu einer freiwilligen Beratungsmöglichkeit –, während andere Chancen hervorhoben, die in der Pflichtberatung lägen.
Auch wenn die Beratungspflicht für viele Menschen hilfreich und eine Stütze sei, so sei sie für manche auch überflüssig, sagte Mangler. „Denn wir beraten ja schon als Ärztinnen und Ärzte.“ Ärztliche Aufklärung und nicht ärztliche Beratung seien eine Doppelstruktur.
Ihre Forderung, der Ärztetag möge sich für eine freiwillige Beratungsoption aussprechen, zog die Medizinerin im Zuge der Abstimmung allerdings zurück, da diese im Widerspruch zu bereits angenommenen Anträgen stand.
Für den Erhalt der Beratungspflicht spricht nach Ansicht mancher Vortragender etwa, dass ein Teil der betroffenen Frauen sich nach einer Beratung umentscheide und dass diese Termine etwa auch für von Gewalt betroffene Frauen eine Möglichkeit böten, Hilfe zu erhalten.
Wichtig sei etwa, dass die Beratung ergebnisoffen erfolge und dass Beratungsstellen personell und finanziell auskömmlich ausgestattet würden, sagte Lundershausen.
Rolle von Kirchen und kirchlichen Trägern
Die Rolle der Kirchen und Perspektiven von evangelischen wie katholischen Delegierten kamen in der Diskussion ebenfalls zum Tragen. Anlass war auch der Fall eines Chefarztes aus Lippstadt in Nordrhein-Westfalen, der kürzlich publik wurde: Ihm wurde die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Fusion seines bisherigen Arbeitgebers mit einem katholischen Krankenhaus verboten, wie mehrere Medien berichteten.
Ausgenommen seien davon nur Fälle in Lebensgefahr. Von der Anweisung sei auch die Nebentätigkeit des Gynäkologen in seiner eigenen Praxis in Bielefeld betroffen. Der Chefarzt hat dagegen Klage eingereicht.
Die theoretisch ethische Debatte habe unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsrealität, betonte Laura Dahlhaus (Westfalen-Lippe) mit Blick auf diesen Fall. „Alles andere als eine klare Positionierung für die Autonomie der Frauen, gegen den Paragraf 218, für die Entkriminalisierung, kann von diesem Deutschen Ärztetag nicht ausgehen.“
Die Bedeutung der ärztlichen Hilfe und der Selbstbestimmung der Frau hob Anke Müller (Mecklenburg-Vorpommern) hervor, die sagte, dass sie evangelisch sei: „Wenn eine Frau ein Kind nicht will, dann findet sie Mittel und Wege, um das Kind nicht austragen zu müssen. Und Frauen können das selber entscheiden.“
Als Mann, Katholik, Arzt in einem katholischen Krankenhaus und Vorstand einer Kirchengemeinde, die ein katholisches Krankenhaus betreibe, fühle er all seine Werte wenig beachtet, sagte hingegen Markus Flesch (Westfalen-Lippe). „Der Schutz des Lebens muss mindestens so wichtig sein wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau.“ Er warb um Verständnis, dass Katholiken nicht abtreiben könnten, weder persönlich noch institutionell.
Ärztliche Perspektive – und nicht private
Mehrere der Vortragenden hoben hervor, dass es in der Debatte nicht um die persönliche Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen gehe, sondern um die ärztliche Perspektive. „Wir Ärzte und Ärztinnen, wir positionieren uns im Sinne unserer Patientinnen und aus deren Perspektive und für deren Versorgung“, sagte Mangler.
Appelle, sich nicht zu weit ins juristische Feld zu wagen, wurden ebenfalls laut. Sie als Ärztin fühle sich „sogar überfordert, rechtliche, juristische, gesetzgeberische, schlussendlich sogar verfassungsrechtliche Fragen zu klären. Dafür gibt es andere Professionen“, sagte die Pneumologin Wenker.
Mehrere Delegierte stellten in ihren Beiträgen Bezüge zu ihrer eigenen familiären Situation her. Ärztinnen und Ärzten, die selbst Schwangerschaftsabbrüche anbieten, berichteten von Anfeindungen, die sie erlebten. Und davon, dass es im Versorgungsnetz durchaus Lücken gebe.
Außerhalb von Köln beispielsweise sei es „sehr spärlich“, so dass Frauen teils mehr als 100 Kilometer zu ihrer Praxis zurücklegten, und das oft mehrfach, sagte die Gynäkologin Christel Kreuzer (Nordrhein). Für Frauen in einer ohnehin emotionalen Ausnahmesituation sei dies herausfordernd. Kein Auto, kein Geld, keine Kinderbetreuung, Scham, Angst und Orientierungslosigkeit – solche Faktoren kämen in manchen Fällen noch erschwerend hinzu.
Die Versorgung und die Zahl der zum Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen bereiten Ärzte, könne verbessert werden, wenn der Zugang zu den nötigen Medikamenten erleichtert würde, argumentierte die Gynäkologin Vera Oturina (Westfalen-Lippe).
Ärztetagsdebatte mit Vorgeschichte
Bereits im vergangenen Jahr, beim 128. Deutschen Ärztetag in Mainz, hatte es eine emotionale und engagierte Debatte zum Thema gegeben. Hintergrund war die Empfehlung der Expertenkommission der Bundesregierung zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts.
Wegen der Bedeutung und Komplexität des Themas hatte das Ärzteparlament damals aber beschlossen, dass man sich bei der Neuauflage 2025 ausführlich damit befassen wolle. Heute appellierten mehrere Delegierte, dass der Ärztetag sich zu dem Thema nun positionieren müsse.
Nach dem vorzeitigen Aus der Ampelregierung ist eine baldige Liberalisierung nicht absehbar. Die Union hatte sich bereits Ende des vergangenen Jahres klar gegen entsprechende Bestrebungen der alten Regierung gestellt. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD hat zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass man Frauen, die ungewollt schwanger werden, „in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen“ wolle, zum bestmöglichen Schutz des ungeborenen Lebens.
Für Frauen in Konfliktsituationen soll nach dem Willen der Regierung der Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglicht werden. „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Die medizinische Weiterbildung wollen die Koalitionäre stärken. Die Möglichkeit einer kostenfreien Abgabe von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr prüfe man.
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