Regierungskommission empfiehlt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Berlin – Eine von der Ampelkoalition eingesetzte Expertenkommission empfiehlt eine grundsätzliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. Das berichtet heute der Spiegel. Der Report soll offiziell am kommenden Montag vorgestellt werden.
„Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, berichtet das Magazin heute aus aus dem Abschlussbericht des Gremiums. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.
Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben, wie der Spiegel berichtete. Diese Grenze liegt den Fachleuten der Kommissoin zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.
In den Wochen zwischen erstem Trimester und Spätphase könne der Gesetzgeber nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, zitiert der Spiegel aus dem Bericht.
Aus Sicht der Expertinnen und Experten wäre auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus möglich. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.
Nach gegenwärtiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich illegal, er bleibt in bestimmten Fällen aber straffrei – so etwa, wenn sich eine Frau nach der Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft für einen Abbruch entscheidet.
Bei der Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft zeigt sich die Arbeitsgruppe nach Spiegel-Informationen zurückhaltender. Der Gesetzgeber könne an dem Verbot festhalten, schreiben die Experten demnach. Sollten der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden, sei eine Legalisierung der Leihmutterschaft in bestimmten Fällen aber ebenfalls zulässig.
Bei Eizellspenden kommen die Fachleute zu dem Ergebnis, dass ethisch vertretbar sei, die Eizellspenden zuzulassen. Während die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, wurde die Eizellspende 1990 mit der Begründung verboten, dass damit eine „gespaltene Mutterschaft“ erzeugt werde. Die Kommission hält diese Begründung für überholt und nicht mehr überzeugend. Bislang gelten sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft in Deutschland als verboten.
Die Ampelkoalition hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Fachleute insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften an.
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