Ärzteschaft

Arztpraxen erhalten Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte der TK

  • Dienstag, 4. Dezember 2018
/Wax, stockadobecom
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Berlin/Hamburg – Im ersten Halbjahr 2019 werden rund 12.000 Arztpraxen ihre patientenbezogenen Laborbefunde, Arztbriefe, Röntgenbilder und weiteren Unterlagen direkt aus ihrer Praxissoftware in die elektronische Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK) „TK-Safe“ speichern können. Das teilten jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die TK mit. Künftig könnten außerdem Patienten ihren Ärzten die Befunde von früheren Arztbesuchen auf digitalem Weg zur Verfügung stellen.

Möglich macht diesen Dienst die Kommunikationsschnittstelle „KV-Connect” der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Dort tauschen Ärzte, Psychotherapeuten, KVen und weitere medizinische Partner über KV-Connect ihre Daten untereinander mittels eines Ende-zu-Ende verschlüsselten Transportwegs aus.

„Wir begrüßen es, dass TK und IBM bei ihrer elektronischen Gesundheitsakte auf die bereits weit verbreitete KV-Connect Schnittstelle setzen. Dies ermöglicht es Ärzten auf einfache Weise, medizinische Dokumente mit ihren Patienten zu teilen“, sagte Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. 

„Ab dem ersten Halbjahr 2019 sind unmittelbar alle 12.000 Ärzte, die bereits heute KV-Connect nutzen, in der Lage, mit dem TK-Safe Daten auszutauschen. Alle anderen Ärzte können jederzeit zu KV-Connect dazu stoßen. Dabei ist egal, welche Praxissoftware sie bisher nutzen. Damit haben wir auch auf dem Markt einen neuen Standard geschaffen“, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas.

Die Vernetzung von TK-Safe mit den Ärzten wird laut KBV und TK schrittweise ausgebaut. Im ersten Schritt wird die Übertragung von Dokumenten vom Arzt an die Patienten ermöglicht. In weiteren Schritten folgt der gegenseitige Austausch von Daten und Bildern.

„Ein wichtiger Grundsatz bei unserer digitalen Akte ist, dass der Patient Herr seiner Daten ist. Ohne seine Einwilligung hat kein Dritter Zugang – weder die TK noch ein Leistungserbringer, IBM oder sonst jemand. Der Versicherte bestimmt auch, auf welche Daten und Dokumente der von ihm ausgewählte Arzt oder Leistungserbringer zugreifen darf“, betonte Baas. Die Patientendaten würden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert. Der Service erfülle die aktuellen EU-Sicherheitsstandards und deutschen eHealth-Anforderungen für Datenspeicherung.

Wichtig ist laut TK und KBV außerdem, dass die neuen Möglichkeiten mit der kommenden Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen kompatibel sind. Diese Infrastruktur solle in Zukunft alle Akteure im Gesundheitsmarkt miteinander vernetzen. Die Schnittstelle KV-Connect sorge für Interoperabilität und werde auch in der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden, teilte die KBV dem Deutschen Ärzteblatt mit. Auch andere Krankenkassen könnten die KV-Connect-Schnittstelle nutzen, hieß es.

hil

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